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Leben im Konkubinat
Im Konkubinat leben wird immer beliebter. Für die Absicherung des Lebenspartners gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen. Eine frühzeitige und klare Regelung der Eigentumsverhältnisse, der Vorsorge und des Nachlasses ist empfehlenswert. Nachstehend einige Hinweise die aufzeigen, dass Sie einige Vorkehrungen rechtzeitig vornehmen sollten. Wir beraten Sie gerne persönlich.

Gemeinsames Wohneigentum
Beim Erwerb von gemeinsamen Wohneigentum empfehlen wir Ihnen einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen. Dieser hält die Besitzesverhältnisse fest, enthält Rechte und Pflichten der Lebenspartner und stellt Regeln im Falle einer Trennung auf.

Vorsorge
Die Altersvorsorge wird bei Berufstätigkeit beider Konkubinatspartner individuell geregelt. Geht ein Konkubinatspartner keiner Tätigkeit nach, besteht das Risiko einer reduzierten Altersvorsorge. Es empfiehlt sich die jährliche Zahlung des Mindestbeitrages für die AHV. Mehr zum Thema Vorsorge.

Nachlass
Das Erbrecht sieht keine Begünstigung des überlebenden Konkubinatspartners vor. Mittels eines Testamentes oder Erbvertrages kann der Konkubinatspartner rechtzeitig begünstigt werden. Zu beachten sind mögliche Einschränkungen durch Pflichtteilsrechte der gesetzlichen Erben. Informieren Sie sich bei unseren Beraterinnen und Berater.

Was ist zu tun?

  • Abschluss eines Konkubinatsvertrages
  • Festhalten der Besitzesverhältnisse der Konkubinatspartner und Regelung der Kostentragung
  • Erstellung eines Testamentes oder Abschluss eines Erbvertrages
  • Festhalten der Verteilung der freien Quote
  • Abschluss einer Lebensversicherung
  • Zusätzliche Begünstigung des Lebenspartners
  • Erstellung einer gegenseitigen Vollmacht
  • Für den handlungsunfähigen Partner zu sorgen
  • Entbindung des Arztgeheimnisses und Erteilung des jederzeitigen Besuchrechts. Partner hat jederzeit das Informations- und Besuchsrecht
  • Pensionskasse informieren
  • Mitteilung über die Begünstigung des Konkubinatspartners


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