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Gemeinsames Wohneigentum Beim Erwerb von gemeinsamen Wohneigentum empfehlen wir Ihnen einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen. Dieser hält die Besitzesverhältnisse fest, enthält Rechte und Pflichten der Lebenspartner und stellt Regeln im Falle einer Trennung auf.
Vorsorge Die Altersvorsorge wird bei Berufstätigkeit beider Konkubinatspartner individuell geregelt. Geht ein Konkubinatspartner keiner Tätigkeit nach, besteht das Risiko einer reduzierten Altersvorsorge. Es empfiehlt sich die jährliche Zahlung des Mindestbeitrages für die AHV. Mehr zum Thema Vorsorge.
Nachlass Das Erbrecht sieht keine Begünstigung des überlebenden Konkubinatspartners vor. Mittels eines Testamentes oder Erbvertrages kann der Konkubinatspartner rechtzeitig begünstigt werden. Zu beachten sind mögliche Einschränkungen durch Pflichtteilsrechte der gesetzlichen Erben. Informieren Sie sich bei unseren Beraterinnen und Berater.
Was ist zu tun? |