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| Guthaben von Säule 3a Konten oder entsprechende Swissanto-Anrechte können vorbezogen/verpfändet werden für: |
| selbstgenutztes Wohneigentum in Form von |
- Erwerb/Erstellung (keine Zweit- und Ferienwohnung)
- Rückzahlung Hypothekarschuld
- indirekte Amortisation
- wertvermehrende Investitionen (Umbauten)
- Beteiligung durch Anteilsscheine an Wohnbaugenossenschaften
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- spezieller Pfandvertrag erforderlich (Mitunterzeichnung Ehepartner notwendig)
- keine Kosten durch Zuger Kantonalbank
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- alle 5 Jahre möglich
- kein Mindestbetrag vorgeschrieben
- keine Kosten durch Zuger Kantonalbank
- einmalige Vorsorgekapitalbesteuerung
- Mitunterzeichnung Ehepartner erforderlich
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