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Treuhandanlagen

Für kurzfristige Geldanlagen bei einer ausländischen Bank

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  • Überblick

    Für Privatpersonen und KMU, die ihre liquiden Mittel kurzfristig besser anlegen wollen.
    Ihr Vorteil Kein Verechnungssteuerabzug
    Frei wählbarer Anlagebetrag mit wählbarer Laufzeit
  • Details

    Laufzeit

    Callgeld 48 Stunden
    Feste Laufzeit bis maximal 12 Monate
    Anlagebetrag Mindestens CHF 100'000.00 oder Gegenwert in Fremdwährung
    Treuhandkommission 0,5% p.a. für entsprechende Laufzeit
    Mindestens CHF 200.00 pro Abschluss für feste Laufzeit
    Mindestens CHF 150.00 bei Call-Geldanlagen
    Verechnungssteuer Kein Abzug
    Treuhandvertrag Vor Abschluss der Treuhandanlage zu unterzeichnen
    Belehnung Möglichkeit der Belehnung
  • Zinsen & Preise

    Mutationsbetrag

    Mindestens CHF 50'000.00 oder Gegenwert in Fremdwährung
    Kommission CHF 50.00
    Zinssatz Richtet sich nach den jeweiligen Konditionen auf dem Eurogeldmarkt
    weitere Informationen Kommissionen für Treuhandanlagen
    Bitte kontaktieren Sie Ihren Berater oder Zuger Kantonalbank direkt bezüglich der aktuellen Konditionen / Zinssätze.
Wichtige rechtliche Hinweise Bankclearing-Nr 00787 Swiftadresse KBZGCH22 Postkonto 80-192-9 Telefonnummer +41 41 709 11 11