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Bei Zinsen auf Kundenguthaben wird kein Verrechnungssteuerabzug vorgenommen, wenn der Zinsbetrag auf Konten im Kalenderjahr CHF 200.00 nicht übersteigt. Von der Freigrenze von CHF 200.00 können nur diejenigen Kundenguthaben profitieren, welche einmal im Kalenderjahr abgeschlossen werden und deren Zins nur einmal vergütet wird.
Bei der Zuger Kantonalbank profitieren folgende Konten von der Freigrenze:
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