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Teilausführungen: Aufgrund des Handelsvolumens der entsprechenden Titel können Börsenaufträge geteilt und an verschiedenen Tagen ausgeführt werden. Die Zuger Kantonalbank hat keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Anzahl solche Teilausführungen erfolgen. Teilausführungen von Börsenaufträgen werden pro Tag abgerechnet. Folglich wird die vom Kunden geschuldete Courtage pro Teilausführung und Tag berechnet.
Spesen Dritter und weitere Abgaben: Gesetzliche und börsenabhängige Abgaben sowie von Dritten bei der Zeichnung oder Rückgabe von Fondsanteilen in Rechnung gestellte Spesen und Gebühren werden weiterbelastet, insbesondere Ausgabe- und Rücknahmekommissionen zu Gunsten eines Anlagefonds. Allfällige Mehrwertsteuern gehen zu Lasten des Kunden. Änderungen und Anpassungen sind jederzeit möglich. |