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Besondere Risiken im Effektenhandel

Seit dem 1. Februar 1997 ist der gewerbsmässige Handel mit Effekten durch das Börsengesetz geregelt (Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel) vom 24. März 1995. Vor dem Hintergrund der börsengesetzlichen Informationspflicht des Anlageberaters gegenüber seiner Kundschaft möchten wir Sie über Geschäftsarten und Anlagen informieren, die besondere Risiken aufweisen können.

Lesen Sie dazu die ausführlichen Informationen (PDF, 180 KB).


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