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Referenzzinssatz für Mietzinsanpassungen

Hypothekarischer Referenzzinssatz für Mietzinsanpassungen

Am 1. Januar 2008 ist die Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) in Kraft getreten.

Künftig sind für Mietzinsanpassungen nicht mehr die "Leitzinssätze" der einzelnen Kantonalbanken massgebend, sondern es gilt für die ganze Schweiz ein vom Bund publizierter einheitlicher Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und tritt an die Stelle des in den Kantonen bisher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.

Das BWO - Bundesamt für Wohnungswesen - hat den neuen Referenzzinsatz am 9.9.2008 erstmals bekanntgegeben.

Er wird inskünftig vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen publiziert.

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