Zuger Kantonalbank

25.03.2020

Generalversammlung der Zuger Kantonalbank findet ohne Aktionäre statt

Die Zuger Kantonalbank publiziert die Traktanden zur Generalversammlung vom 2. Mai 2020. Sie findet neu unter Ausschluss der Aktionäre statt.

Die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank wird wie vorgesehen am 2. Mai 2020 durchgeführt. Sie findet jedoch unter Ausschluss aller Aktionärinnen und Aktionäre am Hauptsitz der Zuger Kantonalbank statt. Gestützt auf die Verordnung 2 des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) vom 17. März 2020 ordnet die Zuger Kantonalbank an, dass die Aktionärsrechte nur durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden können. Die einzige Möglichkeit für die Ausübung der Stimmrechte der Aktionäre ist deshalb die Stimmrechtsweisung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Diese kann entweder schriftlich auf dem Postweg bis spätestens am 21. April 2020 oder elektronisch bis am 29. April 2020, 23.59 Uhr, erfolgen. Die Einladung an die Aktionäre wird am 26. März 2020 verschickt. Auf die Abgabe eines Aktionärsgeschenks wird verzichtet. Weitere Informationen sind unter www.zugerkb.ch/gv2020 zu finden.

 

Medienmitteilung Wichtige Information an die Aktionäre
Auskunft
Carmen Wyss, Leiterin Kommunikation 
Zuger Kantonalbank
Bahnhofstrasse 1, 6301 Zug
Telefon: +41 41 709 16 58 
E-Mail: carmen.wyss@zugerkb.ch


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