Der Zahlungsverkehr in der Schweiz wird im Rahmen von ISO 20022 laufend harmonisiert und digitalisiert. Seit dem 1. Juli 2020 ist neu die QR-Rechnung im Einsatz.
Stellen sie Ihre Kreditoren-, Debitorenbuchhaltung und die Zahlungsverkehrs-Software frühzeitig auf die neue QR-Rechnung um. Spätestens aber bis 30. September 2022, denn zu diesem Zeitpunkt werden die bisherigen roten Einzahlungsscheine (ES) und die orangen Einzahlungsscheine mit Referenznummer (ESR) nicht mehr verarbeitet werden können. Ihr Software-Hersteller hilft Ihnen gerne dabei.
Die QR-IID der Zuger Kantonalbank lautet 30787
Die QR-Referenz ist ähnlich aufgebaut wie die ESR-Referenz und muss zusammen mit der QR-IBAN genutzt werden. Die QR-IBAN hat eine spezielle Kennung, die zur Identifikation des Zahlverfahrens dient (immer eine „3“ an der 5. Stelle der IBAN-Nummer).
Die SCOR-Referenz (ISO 11649) wird im europäischen Raum genutzt, zusammen mit der IBAN. Für den Schweizer Zahlungsverkehr ist diese Form der Referenznummer neu.
Für Banküberweisungen ohne Referenz.
Was ist eine QR-Rechnung. Lesen Sie hier die wichtigsten Fakten.
Die folgende Liste basiert auf Umfrageresultaten bei Anbietern von Softwareprodukten, die die Markteinführung der QR-Rechnung per 30.06.2020 unterstützen.
Mit dem Belegleser PayEye erfassen Sie Ihre Einzahlungsscheine schneller und einfacher, sei dies mit dem E-Banking der Zuger Kantonalbank oder einer handelsüblichen Offline- oder Kreditorenbuchhaltungssoftware.
Sind Sie Privatkunde und möchten Sie wissen, in welcher Form Sie mit der neuen QR-Rechnung konfrontiert sind? Lesen Sie hier mehr dazu.