12. Mai 2021
Der Preis ist nicht alles
Von Carmen Rogenmoser, Zuger Zeitung
Alleineigentum, Miteigentum oder Gesamteigentum: Es gibt mehrere Arten von Wohneigentum. Der Experte erklärt, was es zu beachten gilt.

Wer Wohneigentum erwerben will, steht in der Regel vor der Frage, welche Art von Eigentum die richtige ist.
Wohneigentum oder nicht – diese Frage stellen sich viele. Doch lohnt es sich überhaupt, sein Erspartes in eine Immobilie zu investieren? Und wenn ja, wofür soll man sich entscheiden?
Kurt Haefeli, Rechtskonsulent bei der Zuger Kantonalbank, erklärt: «Sofern die erforderlichen Eigenmittel vorhanden sind und die Tragbarkeit gegeben ist, ermöglicht der Erwerb einer selbstbewohnten Immobilie die Partizipation an einer künftigen Wertsteigerung.» In einem Tiefzinsumfeld können auch die Finanzierungskosten für den Erwerb einer eigenen Immobilie sprechen. «Zu berücksichtigen ist dabei aber, dass der Grundeigentümer neben den eigentlichen Finanzierungskosten auch die Nebenkosten, Unterhalts und Renovationskosten der Immobilie zu tragen hat und dass sich die Finanzierungskosten je nach Zinsumfeld künftig ändern können», so Haefeli. Grundsätzlich wichtig sei aber, dass der Interessent über die nötigen finanziellen Mittel verfüge und dass die ausgesuchte Immobilie zum Wohnverhältnis und zu den Plänen des Käufers respektive der Käuferin passe. Dazu gehört auch die Überlegung, ob man eine Immobilie als einziger Eigentümer, also im Alleineigentum, kauft oder sich doch für Miteigentum oder Gesamteigentum entscheidet. Experte Kurt Haefeli erklärt:
Miteigentum: «Erwerben mehrere Personen gemeinsam ein Grundstück, so können sie dieses entweder als Miteigentümer oder als Gesamteigentümer erwerben. Wird das Grundstück nach Bruchteilen und ohne äusserliche Abteilung von mehreren Personen erworben, so liegt Miteigentum vor. Jeder Miteigentümer wird im Grundbuch eingetragen und er kann wie ein Alleineigentümer über seinen Miteigentumsanteil frei verfügen, diesen mit Grundpfandrechten belasten und veräussern.»
Gesamteigentum: «Gesamteigentümer bilden demgegenüber eine Gesamthandschaft. Sie können nur gemeinsam über das Grundstück verfügen, es mit Grundpfandrechten belasten und veräussern. Gesamteigentum setzt eine Rechtsgemeinschaft unter mehreren Personen voraus, die entweder vertraglich begründet (Gütergemeinschaft, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft) wird oder von Gesetzes wegen (Erbengemeinschaft) entsteht.»
Stockwerkeigentum: «Stockwerkeigentum gehört zur Kategorie des Miteigentums. Die Aufteilung eines Gebäudes zu Stockwerkeigentum ermöglicht mehreren Personen, eine eigene Wohneinheit in einer Immobilie zu erwerben. Im Gegensatz dazu ist der Erwerb einer alleinstehenden Wohneinheit in der Regel teurer. Für jede Stockwerkeigentumseinheit besteht ein separates Grundbuchblatt. Der Stockwerkeigentümer hat das Sonderrecht, seine Wohneinheit ausschliesslich zu nutzen und innen auszubauen.
«Zu berücksichtigen ist dabei aber, dass der Grundeigentümer neben den eigentlichen Finanzierungskosten auch die Nebenkosten, Unterhalts- und Renovationskosten der Immobilie zu tragen hat.»
Kurt Haefeli, Rechtskonsulent Zuger Kantonalbank
Auf jeden Fall eine Immobilienschätzung einholen
Wie ist die Anbindung an den öffentlichen Verkehr? In welcher Entfernung befinden sich Einkaufsmöglichkeiten und Schulen? Muss renoviert werden? «In jedem Fall muss der Erwerber einen aktuellen Grundbuchauszug über die zu erwerbende Wohneinheit einholen, und für die Besichtigung empfiehlt sich der Beizug eines Baufachmannes oder Architekten», ergänzt der Experte.
Doch nicht für jeden ist Wohneigentum das Richtige. Kurt Haefeli sagt: «Sofern einem Kaufinteressenten die erforderlichen Eigenmittel fehlen und/oder die Tragbarkeit nicht gegeben ist, ist von einem Immobilienerwerb abzusehen. »Sofern die finanziellen Verhältnisse knapp seien, seien insbesondere auch mögliche künftige Entwicklungen der persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.
Bei grosser Mobilität und guten finanziellen Verhältnissen des Kaufinteressenten sei unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse zu prüfen, ob der Erwerb einer Immobilie allenfalls als Wertanlage in Frage kommt, so Haefeli. Ohne die Selbstnutzung der Immobilie durch den Eigentümer wäre jedenfalls der Beizug von Mitteln der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Selbstvorsorge für die Finanzierung nicht möglich.