Auswirkungen für Privatkunden
Ab 1. Juli 2020 werden die heute verwendeten Einzahlungsscheine ersetzt. Während einer Übergangszeit können die bisherigen Belege noch verwendet werden. An die Stelle der roten und orangen Einzahlungsscheine tritt ein neuer Einheitsbeleg mit QR-Code. Mit diesem QR-Code können die Rechnungsdetails einfacher eingescannt werden. Wenn Sie dafür nicht ein Smartphone sondern ein anderes Lesegerät verwenden, muss dieses ab 1. Juli 2020 in der Lage sein, QR-Codes zu lesen. Selbstverständlich können auch die neuen Belege ohne Lesegerät weiterhin im E-Banking von Hand erfasst werden.
Zahlungen via E-Banking
Die Erfassung ist wie gewohnt auch manuell möglich. Die Scanfunktion der im E-Banking wird entsprechend erweitert, damit alle Einzahlungsscheinvarianten (alt Einzahlungsscheine und neue QR-Rechnungen) erfasst werden können.Zahlungen via Mobile Banking
Die Scanfunktion wird erweitert, inskünftig können beide Einzahlungsscheinvarianten (alte Einzahlungsscheine und neue QR-Rechnungen) elektronisch erfasst werden.
Bereit sein für die Zukunft
Mit ISO 20022 wird die Verwendung der IBAN (International Bank Account Number) ab 2021 durchgehend Pflicht. Ergänzen Sie Ihre bestehenden Zahlungsvorlagen (Einzel- und Daueraufträge) frühzeitig mit der IBAN und bei Auslandzahlungen zusätzlich mit dem BIC, sobald Sie die neuen Daten vom Zahlungsempfänger oder im Zusammenhang mit der neuen QR-Rechnung erhalten haben.