Öffnungszeiten und Termine während der Festtage
Auch über Weihnachten und Neujahr sind wir gerne für Sie da. Beachten Sie unsere speziellen Öffnungszeiten in den Geschäftsstellen. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen von Herzen frohe Festtage!
Öffnungszeiten
Datum | Alle Geschäftsstellen |
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Montag, 25. Dezember 2023 | geschlossen |
Dienstag, 26. Dezember 2023 | geschlossen |
Montag, 1. Januar 2024 | geschlossen |
Dienstag, 2. Januar 2024 | geschlossen |
Alle Servicezonen sind täglich 24 Stunden geöffnet.
Zuger Kantonalbank direkt
Für schnelle Auskünfte, kurze Beratungen, dringende Informationen und viele weitere Serviceleistungen steht Ihnen unser Team Zuger Kantonalbank direkt gerne zur Verfügung.
Datum | Zeit |
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Montag bis Freitag | 8.00 bis 18.00 Uhr |
Montag, 25. Dezember 2023 | geschlossen |
Dienstag, 26. Dezember 2023 | geschlossen |
Montag, 1. Januar 2024 | geschlossen |
Dienstag, 2. Januar 2024 | geschlossen |
Auf unserer Website steht Ihnen zudem rund um die Uhr ein Chat zur Verfügung, und für Online-Beratungen dürfen Sie sich gerne anmelden.
Zahlungsverkehr
Bearbeitung des Zahlungsverkehrs
Der letzte Buchungstag für den gesamten Zahlungsverkehr ist Freitag, 29. Dezember 2023.
Termine für Vergütungsaufträge
Damit Sie sichergehen, dass Ihre Vergütungsaufträge noch im Jahr 2023 ausgeführt werden, reichen Sie diese bitte bis spätestens Montag, 18. Dezember 2023, 12.00 Uhr, ein. Beachten Sie, dass Überweisungen auf Vorsorgekonten, wie beispielsweise «Sparen 3», bis Freitag, 29. Dezember 2023, beim Empfänger eintreffen müssen, damit diese Zahlungen bei der Steuer 2023 geltend gemacht werden können. Selbstverständlich nehmen wir Ihre Zahlungsaufträge mit dem gewünschten Ausführungstermin bereits heute gerne entgegen.
Termine für Zahlungen via E-Banking
Zahlungsaufträge via E-Banking müssen bis spätestens Freitag, 29. Dezember 2023, 10.30 Uhr übermittelt werden. Diese Zahlungen können Sie mit dem gewünschten Ausführungsdatum bereits heute erfassen.
Termine für Sparen 3-Einzahlungen
Einzahlungen müssen bis spätestens am 20. Dezember 2023 erfolgen, damit sie noch im laufenden Jahr verbucht werden können. Für Einzahlungen, die zwischen dem 20. Dezember 2023 und Ende Jahr erfolgen, kann eine Verbuchung im laufenden Jahr nicht garantiert werden. In jedem Fall ist eine rückwirkende Gutschrift nicht möglich.