Checkliste: Steuertipps
, 2 Minuten
Jetzt noch schnell die Steuererklärung ausfüllen. Die wichtigsten Tipps, um sie noch rechtzeitig und vollständig einzureichen, erfahren Sie in unserer Checkliste.

© Adobe Stock, Robert Kneschke
Fristerstreckung beantragen
Um Zeit zu gewinnen, kann eine Fristverlängerung erwirkt werden, maximal bis zum 31. Dezember. So bleibt genug Zeit, um alle Unterlagen für die Steuererklärung herauszusuchen oder zu besorgen und die Steuererklärung auszufüllen, wenn dies bis zur eigentlichen Einreichungsfrist am 30. April nicht machbar ist.
- Auf der Webseite des Kantons die Fristerstreckung beantragen
- Benötigt wird dafür die persönliche ID
«Eine Fristverlängerung verschafft Zeit, um eine optimale Steuererklärung einzureichen, bei der keine Angaben vergessen gehen.»
Rolf Müller, Steuerberater bei der Zuger Kantonalbank
Alle abzugsfähigen Kosten und Vermögenswerte angeben
Für jede Person ab 18 Jahren besteht die Steuerpflicht. Abzugsfähig sind dabei viele Kosten, von denen einige gerne vergessen gehen:
- Berufsauslagen: Fahrtkosten, Velopauschale und das auswärtige Essen
- Einzahlungen in die Säule 3a und in die Pensionskasse
- Beiträge an die AHV, die Sie selbst bezahlen, falls Sie das Pensionierungsalter noch nicht erreicht haben und nicht mehr erwerbstätig sind
- Mieterabzug: Bei Wohnsitz im Kanton Zug können bis zu 10’100 Franken abgezogen werden
- Eigenheimbesitzer können eine Pauschale vom Eigenmietwert oder die Betriebskosten, Unterhaltsauslagen und Servicekosten sowie Renovierungskosten effektiv absetzen
- Medizinische Kosten
Grundsätzlich immer die effektiven Kosten mit den Pauschalen vergleichen. Auf der anderen Seite sollte die Angabe von Vermögenswerten nicht vergessen werden, wie beispielsweise Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, Liegenschaften im Ausland oder Konten sowie Kunstgegenstände.
«Eine Beratung durch eine Expertin oder einen Experten ist bei einer umfassenden Steuererklärung immer ratsam.»
Rolf Müller, Steuerberater bei der Zuger Kantonalbank