Pensionierung: Ab 50 Jahren sollten Sie sich vorbereiten

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Die Pensionierung ist für viele ein freudiges Ereignis. Damit es hinterher nicht zu einem Kater kommt, ist ein jeder gut beraten, früh die Finanzen zu regeln. Ein klärendes Gespräch mit unseren Experten ist die beste Vorsorge.

Stellen Sie wichtige Weichen rechtzeitig

Mit dem Erreichen des Pensionierungsalter werden die Lebenskarten neu gemischt. Damit Mann und Frau weiterhin gute Karten in der Hand haben, ist eine fundierte Planung für den neuen Lebensabschnitt unabdingbar. Daniel Kohler, er ist bei uns Leiter Finanzplanung, Steuern und Berufliche Vorsorge, rät deshalb, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits im Alter von 55 Jahren eine Auslegeordnung im Hinblick auf die absehbare Pensionierung machen sollen. 

Überprüfen Sie Ihren Status Quo

Schon die Wahl der Hypothek oder der Hypotheken beim Vorhandensein einer Immobilie will gut überprüft sein. Daniel Kohler ist ein Spezialist auf diesem Gebiet. «Wer über einen langen Zeitraum genau wissen will, welche Zinsen für die Hypothek zu zahlen sind, sollte eine Festhypothek wählen.» Daniel Kohler erwähnt aber auch, dass Besitzer von Hypotheken von sinkenden Zinsen profitieren könnten, in dem sie eine Saron-Hypothek abschliessen. Die geringeren Zinsen erkaufe sich der Schuldner aber damit, dass er damit klarkommen müsse, wenn die Zinsen schnell steigen. In Bezug auf das optimale Finanzierungsinstrument hält er etwas für unabdingbar: «Eine gute Beratung ist bei diesem Thema sehr wichtig.»

Daniel Kohler

«So oder so ist es bei Schweizer Finanzinstituten Usus, dass sie die Tragbarkeit von Hypotheken nicht mit dem aktuellen und tieferen Zins rechnen würden. Vielmehr würde ein Zinssatz von rund fünf Prozent in jede Berechnung einfliessen»

Daniel Kohler, Leiter Finanzplanung und Steuern

Für Daniel Kohler habe diese konservative Rechenmethode einen grossen Vorteil: «Eine Zinserhöhung hat in der Regel keine grossen Auswirkungen. Je nach Hypothekarhöhe kann jedoch eine massive Erhöhung der Hypothekarzinsbelastung das Familienbudget stark belasten.»

Eine Unsicherheit ergibt sich, wenn Eheleute eine Hypothek erneuern müssen, wenn beide schon eine Rente beziehen. Daniel Kohler beruhigt Paare mit dieser Fragestellung: «Wir werden mit dem Ehepaar die Weiterführung der Hypothek diskutieren. Es ist auch nach einer Pensionierung von Hypothekarschuldnern möglich, eine Hypothek zu erneuern.» Er ruft in Erinnerung: «Das Risiko der Bank erhöhe sich aus zwei Gründen. Erstens sinkt nach einer Pensionierung das Haushaltseinkommen. Damit verändert sich das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben für Hypothekarzinsen und allenfalls für die Amortisation zu Ungunsten der Bank. Zu beachten ist, dass das Risiko eines Todesfalles steigt. Das führt dazu, dass die Renten aus der Vorsorge sinken.» Auch hier erwähnt Daniel, dass es hilfreich sei, solche Szenarien in die Lebensplanung einzubeziehen. Das «Wie» umschreibt der Experte so: «Es lohnt sich, Vermögen aufzubauen und die Hypothek auf ein tieferes Niveau zu amortisieren.»

Pensionskassengelder in die Immobilie stecken?

In Bezug auf die Senkung von Hypothekarschulden von Immobilien hält Daniel Kohler auch nicht sehr viel von der Idee, Pensionskassengelder herauszulösen und diese Gelder zur Reduzierung der Schuldenlast zu verwenden. «Normalerweise empfehlen wir das nicht», sagt Daniel. Es sei zwar ein gutes Gefühl, mit einer tieferen Schuldenbelastung zu leben. Jedoch führe diese Umschichtung dazu, dass die Pensionskassenrente sinke. Das wiegt umso schwerer, je länger die Person lebt. Deshalb ruft Daniel in Erinnerung: «Vor einem solchen Schritt müssen besonders die langfristigen Auswirkungen gut abgewogen werden.»

Eine Vorsorgeplanung schützt Sie!

Wohin fehlende Vorsorgeplanung führen kann, erklärt Daniel Kohler anhand des Beispiels eines Stockwerkeigentürmers, der finanziell plötzlich unten durch muss. Könne dieser sein Eigentum nicht mehr halten, dann führe dies allenfalls zu einem Notverkauf. Daniel sagt dazu: «Wer unter Zeitdruck eine Liegenschaft verkaufen muss, wird einen weniger guten Preis erzielen, als jemand, der sich Zeit nehmen kann, das beste Angebot herauszuholen.» Ein Mittel, um solche möglichen Abläufe gar nicht erst in seine Überlegungen aufnehmen zu müssen, hat Daniel Kohler schnell zur Hand: «Eine gute Vorsorge lässt solche Bedenken gar nicht aufkommen.»

In die Kategorie «Kluge Entscheide» gehört auch, dass sich Eigentümer schon früh überlegen, was mit der Immobilie wird, wenn bei Paaren die eine Hälfte stirbt. Gemäss Daniel Kohler könne dies in der Form eines Ehe-/Erbvertrages geschehen oder aber durch ein Testament. Ein Ehe-/Erbvertrag sei ein zweiseitiges Vertragswerk, das Testament hingegen ein einseitiges Rechtsgeschäft. Ein weiteres im Zusammenhang mit der Pensionierung hilfreiches juristisches Konstrukt ist der Vorsorgeauftrag. Mit diesem kann jeder urteilsfähige und volljährige Mensch eine Person beauftragen, für ihn im Fall einer Urteilsunfähigkeit zu handeln. Daniel Kohler warnt allerdings davor, solche Vorsorgeaufträge irgendwo abzuschreiben. Es sei hilfreich, sich für diese Vorsorgemassnahme Zeit zu lassen und einen Spezialisten einzuschalten.

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Marco Morosoli

Marco Morosoli

Gastautor Marco Morosoli ist Reporter bei der Zuger Zeitung für die Print- wie auch die Online-Ausgabe. Er hat nach seinem Jura-Studium für verschiedene Printmedien, vorwiegend im Kanton Zug, gearbeitet. Dieser Beitrag von ihm erschien ebenso in der Zuger Zeitung und entstand in einer Kooperation.


Kategorien: Leben

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