Quiz: Abschaffung des Eigenmietwerts
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Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer, aufgepasst: Wie gut kennen Sie die aktuellen Veränderungen bei der Eigenmietwertbesteuerung? Testen Sie Ihr Steuerwissen!
«Aus steuerlicher Sicht ist es sinnvoll, Unterhaltsarbeiten und Renovationen bis zum Inkrafttreten der Eigenmietwertabschaffung durchzuführen. Aber auch nach Inkrafttreten der Steuerreform werden Unterhaltsarbeiten notwendig sein. Wir empfehlen, anstehende Renovationen auf alle Fälle durchzuführen, auch wenn kein Steuerabzug mehr zulässig ist. Auf diese Weise wird der langfristige Werterhalt der Liegenschaft sichergestellt.»
Stefania Conte, Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank
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Geld