Quiz: Abschaffung des Eigenmietwerts

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Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer, aufgepasst: Wie gut kennen Sie die aktuellen Veränderungen bei der Eigenmietwertbesteuerung? Testen Sie Ihr Steuerwissen!

«Aus steuerlicher Sicht ist es sinnvoll, Unterhaltsarbeiten und Renovationen bis zum Inkrafttreten der Eigenmietwertabschaffung durchzuführen. Aber auch nach Inkrafttreten der Steuerreform werden Unterhaltsarbeiten notwendig sein. Wir empfehlen, anstehende Renovationen auf alle Fälle durchzuführen, auch wenn kein Steuerabzug mehr zulässig ist. Auf diese Weise wird der langfristige Werterhalt der Liegenschaft sichergestellt.»

Stefania Conte, Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank

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Stefania Conte

Stefania Conte

Stefania Conte ist seit 2020 als Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank tätig. Sie erledigt für unsere Kundinnen und Kunden das Ausfüllen der Steuererklärung. Gerne hilft sie bei Steuerfragen weiter und sorgt dafür, dass bei der jährlichen Deklaration keine Abzüge vergessen gehen. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit ihrer Familie unterwegs in der Natur.


Kategorien: Geld
Tags: Sparen , Steuern

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