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Freiwilliges Vorsorgesparen im Rahmen der Säule 3a. Ein Sparen 3-Konto ist für Sie besonders interessant um Steuern zu sparen, Wohneigentum zu erwerben und Ihre Familie abzusichern.
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Übersicht
Freiwilliges Vorsorgesparen für alle Personen mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen zwischen 18 Jahren und dem Pensionsalter (Weiterführung über AHV-Alter hinaus unter bestimmten Bedingungen möglich) |
| Ihre Vorteile |
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Vorzugszins
Attraktive Steuervorteile: Die Einzahlungen können direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (erhebliche Steuerersparnis)
Keine Verrechnungs-, Einkommens- und Vermögenssteuer während der Laufzeit
Reduzierte Sondersteuer (getrennt vom übrigen Einkommen) bei Auszahlung des Sparguthabens
Rückzüge unter gewissen Voraussetzungen möglich |
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Details
| Kontoauszug |
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Jährlich per 31.12.
Mit Steuerbescheinigung
Mit Depotauszug allfälliger Swisscanto-Anrechte |
| Kontoabschluss |
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Jährlich per 31.12. |
| Buchungsanzeigen |
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Wahlweise in Papierform per Post oder E-Bankbelege über E-Banking |
| Einzahlungen |
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Für Erwerbstätige mit Pensionskasse beträgt die jährliche Maximaleinlage - für das Jahr 2012: CHF 6'682.00
Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse beträgt die jährliche Maximaleinlage 20% des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens, höchstens jedoch - für das Jahr 2012: CHF 33'408.00 |
Einzahlungen nach Erreichen des AHV-Alters bzw. aufgeschobener Bezug |
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche weiterhin ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen, können bis fünf Jahre über das AHV-Alter hinaus Beträge auf ein Sparen-3-Konto einzahlen und diese weiterhin vom steuerbaren Einkommen abziehen oder den Bezug aufschieben. Das heisst, das Kapital des Sparen-3-Kontos muss nicht mehr bei Erreichen des regulären AHV-Alters bezogen werden. |
| Jährliche Steuerersparnis |
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Beispiel der jährlichen Steuerersparnis in CHF
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Annahme für die Berechnung: Erwerbstätiger mit Pensionskasse, Einzahlung von CHF 6'682.00, männlich, verheiratet, 2 Kinder, katholisch, wohnhaft in Zug (Steuersatz Kanton/Gemeinde von 2011)
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| Ordentlicher Rückzug |
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Frühestens 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters oder falls erwerbstätig bis 5 Jahre danach. |
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Finanzierung mit Säule 3a
Guthaben von Sparen 3 Konten oder entsprechende Swisscanto-Anrechte können für selbstgenutztes Wohneigentum vorbezogen oder verpfändet werden. |
Vorbezug/Verpfändung für selbstgenutztes Wohneigentum in Form von: |
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Erwerb oder Erstellung (keine Zweit- und Ferienwohnung)
Amortisation einer Hypothek
Beteiligung durch Anteilsscheine an Wohnbaugenossenschaften |
Voraussetzung Verpfändung |
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Ein spezieller Pfandvertrag ist erforderlich.
Die Mitunterzeichnung des Ehepartners ist notwendig. |
Voraussetzung Vorbezug |
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Der Vorbezug ist alle 5 Jahre möglich.
Bei der Auszahlung wird eine reduzierte Sondersteuer (getrennt vom übrigen Einkommen) angewendet.
Die Mitunterzeichnung des Ehepartners ist erforderlich. |
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Zinsen & Preise
| Buchungsanzeigen |
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Kostenlos |
| Kontosaldierung |
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Kostenlos
CHF 50.00, wenn Konto weniger als 6 Monate aktiv war |
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