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Freizügigkeitskonto


Auf dem Freizügigkeitskonto deponieren Sie Ihre Gelder aus der beruflichen Vorsorge, wenn Sie temporär oder definitiv aus Ihrer Pensionskasse austreten - zum Beispiel bei einem Ausland-aufenthalt, bei Stellenaufgabe oder -unterbruch oder beim Wechsel in die Selbständigkeit.


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  • Übersicht


    Für Personen, die vorübergehend oder definitiv aus ihrer bisherigen Pensionskasse austreten oder die überschüssige Pensionskassenguthaben auf einem Konto anlegen.
    Ihre Vorteile Vorzugszins
    Keine Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuer während der Laufzeit
    Reduzierte Sondersteuer (getrennt vom übrigen Einkommen) bei Auszahlung des Guthabens
    Rückzüge unter gewissen Voraussetzungen möglich 

  • Details

    Währung

    CHF
    Kontoauszug Jährlich per 31.12.
    Wahlweise in Papierform per Post oder E-Bankbelege über E-Banking
    Separater Depotauszug allfälliger Swisscanto-Anrechte
    Kontoabschluss Jährlich per 31.12.
    Buchungsanzeigen Wahlweise in Papierform per Post oder E-Bankbelege über E-Banking
    Ordentlicher Rückzug Frühestens 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters oder
    bis 5 Jahre danach.
    Vorzeitiger Rückzug
    Vorzeitige Rückzüge sind gemäss den gesetzlichen Bestimmungen möglich, wie z.B.
    Erwerb oder Erstellung von selbst genutztem Wohneigentum
    Amortisation einer Hypothek auf selbst genutztem Wohneigentum
    Einkauf in eine Pensionskasse
    Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
    Definitiver Wegzug ins Ausland
    Bezug einer vollen IV-Rente
    Zusatzleistungen Noch mehr Rendite mit Wertschriftensparen
    Broschüre Konten für Privatkunden im Überblick (Druckversion)
  • Finanzierung mit 2. Säule

    Guthaben von Freizügigkeitskonten oder entsprechende Swisscanto-Anrechte können für selbstgenutztes Wohneigentum vorbezogen oder verpfändet werden.
    Vorbezug/Verpfändung für selbstgenutztes Wohneigentum, in Form von: Erwerb oder Erstellung (keine Zweit- und Ferienwohnung)
    Amortisation einer Hypothek
    Beteiligung durch Anteilsscheine an Wohnbaugenossenschaften
    Voraussetzung Verpfändung Ein spezieller Pfandvertrag ist erforderlich.
    Die Mitunterzeichnung des Ehepartners ist notwendig.
    Voraussetzung Vorbezug Der Vorbezug kann bis 3 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters geltend gemacht werden.
    Der Vorbezug ist alle 5 Jahre möglich.
    Bei der Auszahlung wird eine reduzierte Sondersteuer (getrennt vom übrigen Einkommen) angewendet.
    Die Mitunterzeichnung des Ehepartners ist erforderlich.
    Im Grundbuch wird eine Veräusserungsbeschränkung eingetragen.
    Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 200.00, zuzüglich die Gebühren des Grundbuchamtes.
    Mehr zum Thema Informationen zum Erwerb eines Eigenheims
    Wertschriftensparen
  • Zinsen & Preise

    Zinssatz

    1,250 %
    Kontoeröffnung Kostenlos
    Kontoauszug Kostenlos
    Buchungsanzeigen Kostenlos
    Kontoabschluss Kostenlos
    Buchungen Kostenlos
    Portospesen Kostenlos
    Kontosaldierung Kostenlos
    CHF 50.00, wenn Konto weniger als 6 Monate aktiv war
    CHF 150.00, bei Wegzug ins Ausland
    CHF 1‘000.00, bei Wegzug ins Ausland, wenn Konto weniger als 6 Monate aktiv war
    weitere Preise CHF 200.00 bei Vorbezug Kontoguthaben im Zusammenhang mit der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum
    Broschüren Guthabenverzinsung im Überblick (Druckversion)
    Preise für Privat- und Sparkonten (Druckversion)
Mehr zum Thema
Guthabenverzinsung
Wichtige rechtliche Hinweise Bankclearing-Nr 00787 Swiftadresse KBZGCH22 Postkonto 80-192-9 Telefonnummer +41 41 709 11 11