Achtung Quellensteuerpflichtige: wichtige Neuerungen ab 1. Januar 2021

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Neue gesetzliche Bestimmungen über die Quellensteuer treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Was ändert sich für ausländische ansässige Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)? Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Bild: © Adobe Stock, WestPic

Quellensteuer: bisherige Praxis

Quellensteuerpflichtige Personen mit einem Bruttoeinkommen von über 120’000 Franken unterliegen automatisch der nachträglichen ordentlichen Besteuerung. Das heisst, ihre finale Besteuerung basiert auf der ordentlichen Steuererklärung. Liegt das Bruttoeinkommen dagegen unter der Schwelle von 120’000 Franken, so kann der Steuerpflichtige mit dem Antrag auf Tarifkorrektur nachträglich zusätzliche Abzüge geltend machen, die bei der Quellensteuer nicht berücksichtigt wurden.

Was ist neu ab 1. Januar 2021?

Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung, die in der Schweiz einen steuerlichen Aufenthalt oder Wohnsitz haben, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit nach wie vor der Quellensteuer.

Neu dürfen allerdings auch Personen, die die Schwelle von 120’000 Franken nicht überschreiten, auf Antrag eine Steuererklärung einreichen und somit nachträglich ordentlich besteuert werden. Wichtig: Der Antrag muss bis am 31. März des Folgejahrs eingereicht werden (für das Steuerjahr 2021 ist die Frist am 31. März 2022). Dieses Verfahren ersetzt die bisherige Möglichkeit der Tarifkorrektur. Wird kein Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung fristgemäss eingereicht, so wird die Quellensteuer definitiv.

Ein einmal form- und fristgerecht gestellter Antrag kann nicht zurückgezogen werden. In den Folgejahren wird bis zum Ende der Quellensteuerpflicht von Amtes wegen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung durchgeführt.

Achtung: Nicht für jeden lohnt sich die nachträgliche ordentliche Besteuerung. Es besteht die Möglichkeit, dass die Steuerbelastung im nachträglichen ordentlichen Verfahren höher ausfällt als an der Quelle.

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Pavla Furrer

Pavla Furrer

Pavla Furrer arbeitet seit 2017 als Steuerberaterin bei der ZugerKB. Sie erstellt Steuererklärungen für unsere Kundinnen und Kunden, berät sie bei Steuerfragen und hilft ihnen, ihre Steuern zu optimieren. Ihre Freizeit geniesst sie am liebsten in Bewegung: beim Joggen, Schwimmen oder Wandern. Sie ist ausserdem eine leidenschaftliche Leserin.


Kategorien: Geld
Tags: Steuern

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