Arbeitslos: Was passiert mit der Pensionskasse?

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Arbeitslosigkeit macht den meisten Menschen Angst. Wie lange reicht das Ersparte? Wie schnell finde ich einen neuen Job? Was passiert mit meinem Pensionskassenguthaben? Die letzte Frage beantworte ich Ihnen heute.

© Adobe Stock, Viacheslav Lakobchuk

Was tun bei Arbeitslosigkeit?

Jeder, der schon einmal arbeitslos war, weiss, wie schwer die Zeit der Stellensuche und der Ungewissheit ist. Als wäre das nicht schon belastend genug, müssen die mit dem Stellenverlust verbundenen Begleitumstände eingehend überprüft werden. Dazu gehört auch, die Frage zu klären, was mit dem angesparten Freizügigkeitsguthaben in der Pensionskasse geschehen soll. Solange die Arbeitslosigkeit besteht, muss das angesparte Freizügigkeitsguthaben bei einer Freizügigkeitseinrichtung deponiert werden. Wer ein Arbeitslosentaggeld bezieht, das über der BVG-Eintrittsschwelle liegt, ist mit diesem automatisch bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert. Finanziert werden die Beiträge für die versicherten Risiken je zur Hälfte vom Empfänger des Arbeitslosentaggelds und von der Arbeitslosenversicherung.

Spare ich weiter an?

Das Sparen fürs Alter ist während der Arbeitslosigkeit unterbrochen. Wer auch während einer Arbeitslosigkeit für seine Altersrente vorsorgen möchte, kann innert 3 Monaten nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine freiwillige Weiterführung der beruflichen Vorsorge bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG beantragen. Weil jedoch kein Arbeitgeber vorhanden ist, muss der Versicherte sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge selbst übernehmen.

Was tun bei Stellenantritt?

Sobald man wieder eine neue Anstellung gefunden und das BVG-Mindesteinkommen erreicht hat, muss das gesamte Freizügigkeitsguthaben in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers eingebracht werden. Ab dann besteht erneut Versicherungsschutz gegen das Invaliditäts- und Todesfallrisiko, und der Sparprozess für eine spätere Altersleistung wird fortgesetzt.

Meine Tipps bei Arbeitslosigkeit:

  1. Sofern durch die Arbeitslosigkeit eine Vorsorgelücke entsteht, kann diese bei einem neuen Arbeitsverhältnis mit freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse wieder geschlossen werden.
  2. Solange Sie Taggelder der Arbeitslosenkasse erhalten, welche über der BVG-Eintrittsschwelle liegen, können Sie weiterhin in die Säule 3a einzahlen.
  3. In beiden Fällen können Sie die einbezahlten Beträge in der Steuererklärung abziehen und so Ihre Einkommenssteuern reduzieren.
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Rolf Schäppi

Rolf Schäppi

Rolf Schäppi, Berater Berufliche Vorsorge, ist bis Ende 2021 bei der ZugerKB tätig gewesen. Seine Begeisterung für das Thema «Vorsorge» treibt ihn schon seit 25 Jahren an. Er beherrscht alle Sparten dieses Fachgebiets und hat viele Kunden privat wie beruflich mit seiner Expertise begleitet. Die stetige Herausforderung, immer wieder neue Konstellationen anzutreffen, fasziniert ihn. Privat liebt er es sportlich in der freien Natur, dort tankt er auf.


Kategorien: Leben

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