Beteiligung an einer Erbschaft – was muss ich deklarieren?
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Eine Erbschaft ist selten nur ein emotionales, sondern auch ein administratives Thema: Was gehört in die Steuererklärung? Was muss ich eigentlich angeben, wenn ich Teil einer Erbengemeinschaft bin? Und was passiert, wenn noch gar nichts verteilt ist? In der Schweiz gilt: Auch wenn das Geld oder das Vermögen noch nicht bei Ihnen angekommen ist, kann es steuerlich bereits relevant sein. Dieser Beitrag zeigt, worauf Sie achten sollten.
Pavla Furrer, Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank
Ab wann muss die Beteiligung an einer Erbschaft deklariert werden?
Mit dem Tod der verstorbenen Person geht der Nachlass rechtlich auf die Erbengemeinschaft über. Das bedeutet:
- Die Erbengemeinschaft besitzt den Nachlass gemeinsam
- Jede erbende Person deklariert ihren Anteil am Nachlass
- Die Deklarationspflicht besteht häufig bereits vor der definitiven Erbteilung
Auch wenn noch keine Auszahlung erfolgt ist, muss der Anteil in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Muss eine Erbschaft in der Schweiz versteuert werden?
Eine Erbschaft gilt in der Schweiz nicht als Einkommen und unterliegt daher nicht der Einkommenssteuer. Dennoch kann – abhängig vom Kanton – eine Erbschaftssteuer anfallen. In vielen Kantonen sind Ehepartnerinnen, Ehepartner sowie direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. Andere Verwandtschaftsgrade oder nicht verwandte Personen können hingegen steuerpflichtig sein.
Was muss deklariert werden?
Anteil am Vermögen der Erbengemeinschaft
Dazu gehören insbesondere:
- Bankguthaben
- Wertschriften
- Immobilien
- Fahrzeuge
- Unternehmensbeteiligungen
Deklariert wird jeweils der eigene Anteil am Nachlass.
Einkommen aus dem Nachlass
Erträge aus geerbtem Vermögen müssen ebenfalls angegeben werden, zum Beispiel:
- Zinsen
- Dividenden
- Mietzinseinnahmen
Schulden und Verpflichtungen
- Offene Hypotheken, Kredite oder Rechnungen aus dem Nachlass
Wenn die Erbteilung noch nicht abgeschlossen ist
In vielen Fällen dauert die Erbteilung mehrere Monate oder sogar Jahre – insbesondere bei Immobilien oder komplexen Vermögensverhältnissen. Steuerlich zählt jedoch nicht der Zeitpunkt der Erbteilung: Erbinnen und Erben müssen ihren Anteil am Nachlass bereits ab dem Todesfall deklarieren und versteuern.
Besonderheiten bei geerbten Immobilien
Befinden sich Immobilien im Nachlass, müssen zusätzlich folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Steuerwert der Immobilie
- Eigenmietwert
- Mieteinnahmen
- Hypotheken
- Unterhaltskosten
Liegt die Immobilie in einem anderen Kanton, ist zudem eine interkantonale Steuerausscheidung notwendig.
Checkliste: Beteiligung an einer Erbschaft korrekt deklarieren
1. Unterlagen zusammentragen
- Erbschein oder amtliche Bescheinigung vorhanden
- Testament oder Erbvertrag geprüft
- Anteil an der Erbengemeinschaft bekannt
2. Vermögen deklarieren
- Bankkonten erfassen
- Wertschriften deklarieren
- Immobilienwerte aufführen
- Weitere Vermögenswerte berücksichtigen
3. Einkommen angeben
- Zinsen deklarieren
- Dividenden erfassen
- Mietzinseinnahmen angeben
4. Schulden berücksichtigen
- Hypotheken deklarieren
- Offene Verpflichtungen erfassen
5. Steuerliche Besonderheiten prüfen
- Kantonale Erbschaftssteuer abklären
- Mögliche Steuerbefreiungen prüfen
6. Unterlagen aufbewahren
- Nachlassinventar archivieren
- Abrechnungen der Erbengemeinschaft sichern
- Unterlagen der Willensvollstreckung aufbewahren
«Wer an einer Erbschaft beteiligt ist, muss seinen Anteil am Nachlass in der Steuererklärung korrekt deklarieren – auch dann, wenn die Erbteilung noch nicht abgeschlossen ist. Entscheidend sind eine vollständige Übersicht über Vermögen, Erträge und Schulden sowie die kantonalen Besonderheiten bei der Erbschaftssteuer. Brauchen Sie Unterstützung? Gerne sind wir für Sie da.»
Pavla Furrer, Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank