Checkliste: Rente oder Kapitalbezug?
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Jede und jeder muss sich irgendwann im Leben die Frage stellen: monatliche Rente oder das gesamte Pensionsguthaben auf einmal auszahlen lassen? Diese weitreichende Entscheidung muss wohl überlegt sein. Auf unserer #ZugerKBlog Checkliste sind die wichtigsten Punkte aufgeführt, die zu beachten sind.
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Bezugsarten und persönliche Faktoren
Die Entscheidung für die Bezugsart des Alterskapitals aus der 2. Säule muss in einer der drei folgenden Formen getroffen werden:
- lebenslange Rente
- einmaliger Kapitalbezug
- Mischform
Dabei sind folgende Faktoren zu beachten:
- persönliches Umfeld
- private finanzielle Situation
- eigenes Wertsystem
- individuelle Bedürfnisse
«Bei der Fragestellung nach einem Renten- oder Kapitalbezug oder gar einer Mischform ist es wichtig, die Situation in einem ganzheitlichen Zusammenhang zu betrachten. Das Hauptziel ist dabei, die finanziellen Eckwerte optimal und harmonisch aufeinander abzustimmen und so massgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten. Die einmal getroffene Entscheidung kann nicht rückgängig gemacht werden.»
Michael Zehnder, Berater Finanzplanung bei der Zuger Kantonalbank
Rentenbezug
Folgende Aspekte können für einen Rentenbezug sprechen:
- Die Sicherheit eines regelmässigen Einkommens steht für Sie im Vordergrund
- Sie sind gesund und vermuten, dass Sie ein hohes Alter erreichen
- Nach Ihrem Tod soll weiterhin eine Rente an den Ehepartner oder die Ehepartnerin ausbezahlt werden*
- Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin ist wesentlich jünger als Sie
- Es stehen keine weiteren, namhaften liquiden Vermögenswerte zur Verfügung
- Sie möchten sich nicht mit der Strukturierung und Verwaltung Ihrer Vermögenswerte auseinandersetzen
* Nicht alle Vorsorgereglemente kennen eine Partnerrente.
Kapitalbezug
Folgende Überlegungen können eher für einen Kapitalbezug sprechen:
- Sie wollen frei über Ihr Vermögen verfügen können, Flexibilität ist Ihnen wichtig
- Sie haben Erfahrung in Geldanlagen und wollen Anlagemöglichkeiten mit Chancen auf höhere Renditen und der Möglichkeit auf Inflationsschutz nutzen
- Nach Ihrem Tod soll das Restkapital zum Beispiel an Ihre Kinder vererbt werden können
- Ihr Lebensunterhalt ist auch ohne eine regelmässige Rente weitgehend gesichert
- Sie wollen Ihre Steuersituation optimieren, so ist zum Beispiel Kapitalverzehr nicht steuerbar
- Ihr Lebensunterhalt ist auch durch weitere Einnahmequellen weitgehend gesichert