Entscheidende Synergien durch Steuerdienstleistungen

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Pavla Furrer, Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank, im Gespräch über Zeitersparnis, vergessene abzugsfähige Ausgaben und das Verhindern einer Nachbesteuerung sowie weitere Vorteile, die sich mit der ganzheitlichen Betreuung durch die Zuger Kantonalbank bei Steuerangelegenheiten ergeben.

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Wie zeichnet sich Ihr Kundenportfolio bei der Zuger Kantonalbank aus?

Unser Steuerberatungsteam besteht aus fünf Mitarbeitenden, und wir betreuen insgesamt ca. 1’500 Steuerpflichtige, vorwiegend aus der Region Zug und den angrenzenden Kantonen. Das Spektrum ist sehr breit: Wir haben sowohl junge Kundinnen und Kunden wie auch Pensionierte, Alleinstehende, Ehepartner, unselbstständig Erwerbende und Nichterwerbstätige. Nicht selten betreuen wir die ganze Verwandtschaft. Auch in Hinsicht auf die Vermögensverhältnisse gibt es eine breite Spannweite.

Was motiviert Steuerpflichtige, ihre Steuererklärung von einer Steuerberatung erstellen zu lassen?

Unsere Kundinnen und Kunden legen einerseits Wert auf Komfort und andererseits auf Professionalität. Die kostbare Freizeit wird lieber mit der Familie oder beim Ausüben eines Hobbys verbracht als mit der Steuererklärung. Ein anderer Grund ist, dass es nicht ganz einfach ist, jederzeit auf dem aktuellen Stand zu sein und sich im komplexen Steuerrecht auszukennen. Dazu kommt, dass es nicht nur Änderungen im Steuerrecht gibt. Auch bei der persönlichen Situation ändert sich ständig etwas: Familienstand, Umzug in einen anderen Kanton, Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft, neues Investmentdepot, Beteiligung an einer Erbschaft, Invalidität, Tod des Partners usw. Das sind nur einige Beispiele, die das Ausfüllen einer Steuererklärung anspruchsvoll machen können. Um Fehler zu vermeiden und alle möglichen Abzüge geltend zu machen, lohnt es sich, die Deklarationspflicht in professionelle Hände zu delegieren. Das nimmt den Steuerpflichtigen die Last von den Schultern, räumt ihnen mehr Zeit ein und setzt Energie frei für die angenehmeren Dinge im Leben.

Haben die Kundinnen und Kunden weitere Vorteile, wenn sie ihre Steuererklärung über die Zuger Kantonalbank erstellen lassen?

Wir vom Steuerberatungsteam der Zuger Kantonalbank haben den Vorteil, dass wir viele Informationen über die Kundinnen und Kunden im Haus haben. So haben wir zum Beispiel Einsicht in Konten, Hypotheken und Depots, aber auch in die Kaufverträge von Liegenschaften, wenn diese über uns finanziert werden. Dank dieser Synergien sparen die Kundinnen und Kunden Zeit, indem sie nicht alle Unterlagen organisieren und uns alle Informationen übermitteln müssen. Darüber hinaus können wir auch in den Kontobewegungen Transaktionen erkennen, die für die Deklarationspflicht relevant sind, wie auch Ausgaben, die zusätzlich abzugsfähig sind und sonst nicht eingefordert werden. Nicht nur, dass Kundinnen und Kunden dadurch unter Umständen weniger Steuern zahlen müssen, sie können so auch spätere Unannehmlichkeiten und Nachsteuern vermeiden. Unser Anliegen ist es ausserdem, bei der Steueroptimierung zu unterstützen. Nicht selten kann man die Steuern um viel mehr reduzieren als um den Betrag, den man für die Steuerdienstleistung bezahlt hat.

Welche Steuerdienstleistungen nebst der Steuerdeklaration bieten Sie an?

Nebst der ordentlichen Steuererklärung erstellen wir auch Todesfallsteuererklärungen, Wegzugssteuererklärungen und Grundstückgewinnsteuererklärungen. Zu unseren Standarddienstleistungen gehört jeweils die Abschlusskontrolle der Veranlagungen der Steuerbehörden. Weiter unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden auch bei der Einreichung von Einsprachen oder bei Selbstanzeigen. Selbstverständlich beantworten wir gerne auch individuelle Anfragen zur persönlichen steuerlichen Situation. Darüber hinaus machen wir die Rückforderung der ausländischen Quellensteuern für natürliche und juristische Personen.

Bald kommt die Steuerperiode 2021 zum Tragen. Gibt es im Kanton Zug Änderungen, die zu beachten sind?

Als Massnahme zur Bekämpfung der Folgen des Corona-Pandemie wurde der kantonale Steuerfuss für die Steuerperiode 2021 bis 2023 von 82 auf 80 Prozent gesenkt. Dazu können Steuerpflichtige im Kanton Zug ab 2021 dauerhaft von der Erhöhung persönlicher Abzüge sowie vom Ausbau und der Vereinfachung des Mieterabzugs profitieren. Steuerrechtlich gibt es ausserdem eine relevante Änderung für quellenbesteuerte Ausländerinnen und Ausländer: Neu dürfen auch quellenbesteuerte Steuerpflichtige, die unter 120’000 Franken verdienen, Antrag für eine Steuererklärung stellen und somit nachträglich ordentlich besteuert werden. Dieses Verfahren ersetzt die bisherige Möglichkeit der Tarifkorrektur. Wird der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung nicht fristgemäss eingereicht, wird die Quellensteuer definitiv.

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Pavla Furrer

Pavla Furrer

Pavla Furrer arbeitet seit 2017 als Steuerberaterin bei der ZugerKB. Sie erstellt Steuererklärungen für unsere Kundinnen und Kunden, berät sie bei Steuerfragen und hilft ihnen, ihre Steuern zu optimieren. Ihre Freizeit geniesst sie am liebsten in Bewegung: beim Joggen, Schwimmen oder Wandern. Sie ist ausserdem eine leidenschaftliche Leserin.


Kategorien: Geld

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