Heiraten – und dann?
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Die Flitterwochen sind vorbei, und ein Blick in das frisch erstellte Hochzeitsbuch lässt die Gefühle nochmals aufleben. Geändert hat sich für das frisch vermählte Paar seither nicht viel. Man befindet sich bereits wieder im Alltagstrott. Was hat sich mit der Heirat aber auf der finanziellen und der rechtlichen Seite geändert?
Bild: © Adobe Stock, Igor
Hochzeit: rechtliche und finanzielle Aspekte
Viele Paare sind sich nicht bewusst, was sie nach der Heirat beachten sollten und welche neuen Handlungsmöglichkeiten bestehen. Offensichtlich ist, dass ab der Heirat gemeinsam gespart wird. Mit dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung werden gemeinsame Ersparnisse gebildet, die bei einem Todesfall jedoch nicht vollständig dem überlebenden Partner zukommen. Falls noch keine Kinder vorhanden sind, sind die Eltern und/oder Geschwister des Verstorbenen erbberechtigt. Mit einem Ehevertrag lässt sich diese Situation beseitigen.
Auch sollte die Zeit unmittelbar nach der Heirat genutzt werden, um die Vorsorgesituation zu überprüfen. Ist der Nachwuchs mal da, wird die Zeit für solche Dinge knapp. Handlungsfelder gibt es viele.
Was muss ich nach meiner Heirat alles erledigen?
- Zivilstandsänderung dem Arbeitgeber, der Pensionskasse, den Versicherungen und der Bank mitteilen
- Versicherung einer Erwerbsunfähigkeitsrente vor einer Schwangerschaft prüfen
- Entscheiden, ob man sich bei der Krankenkasse privat oder allgemein versichert
- Nützliche Zusatzleistungen bei der Krankenkasse wählen
- Ehe- und erbvertragliche Begünstigung notariell beglaubigen lassen
- Vorsorgeauftrag für die Vertretung bei Urteilsunfähigkeit erstellen
- Gegenseitige finanzielle Absicherung mittels Todesfallrisikoversicherung prüfen
- Gemeinsamen Versicherungsordner erstellen
- Anpassung bei Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung vornehmen
Ein frisch verheiratetes Paar ohne Kinder ist nicht automatisch von AHV und Pensionskasse mit gegenseitigen Rentenleistungen abgesichert. In einem Todesfall beispielsweise kommen Rentenzahlungen erst nach fünf Jahren Ehe und nach erreichtem 45. Altersjahr zur Anwendung. Eine AHV-Witwerrente gibt es zudem nur, falls ein Kind vorhanden ist. Gerade in Zusammenhang mit der Absicherung eines Eigenheims sind die Versicherungsleistungen individuell zu prüfen.
Nach der Heirat zur Bank
Wir werden Ihnen nicht nur herzlich gratulieren, sondern auch einige Formalitäten für Sie erledigen …