Neuerungen Freizügigkeit und 3. Säule
, 2 Minuten
Was ändert sich beim Freizügigkeitskonto und bei der Säule 3a mit dem aktuellen Bundesratsbeschluss zur AHV-Verordnung?
© Adobe Stock, Robert Kneschke
Generelle Regelung für Männer
Bis anhin durfte ein Freizügigkeitskonto ohne Steuerfolgen bis fünf Jahre nach dem AHV-Referenzalter – sprich bis Alter 70 bei den Männern – weitergeführt werden. Neu können dies nur noch die Jahrgänge bis 1959 ohne den Nachweis einer beruflichen Tätigkeit. Ab dem Jahr 2030 ist für die Weiterführung eines Freizügigkeitskontos im Alter von 65 bis 70 Jahren wie bei der Säule 3a eine Erwerbstätigkeit nachzuweisen.
Besonderheit für Frauen
Für Frauen wird der früheste und späteste Bezugszeitpunkt der Säule 3a ab Januar 2025 mit der Anhebung des AHV-Referenzalters in vier Schritten erhöht. Als Erste betroffen sind Frauen des Jahrgangs 1961. Dies hat auch Vorteile. Von einem steuerlich attraktiven, zusätzlichen Bezugsjahr für die Säule 3a profitieren beispielsweise Frauen mit Geburtsdatum von Oktober bis Dezember 1961.
«Bei rechtlichen Änderungen in der Vorsorge, wie beim aktuellen Bundesratsbeschluss zur AHV-Verordnung, ist eine individuelle Beratung für Sie ratsam, damit Sie diese wertvollen Vorteile für sich nutzen können.»
Philipp Baggenstos, Leiter Finanzplanung, Steuern & Berufliche Vorsorge bei der Zuger Kantonalbank
Folgendes sollten Sie beachten:
- Persönliches AHV-Referenzalter ausfindig machen
- Bezug der Säule 3a neu planen
- Bezug eines Freizügigkeitskontos berücksichtigen
- Vorsorgeguthaben des Ehegatten mit einplanen