Plötzlich urteilsunfähig – wer vertritt Sie?
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Ihnen geht es gut, und Sie sind urteils- und handlungsfähig? Dann sollten Sie genau jetzt einen Vorsorgeauftrag aufsetzen. Wer übernimmt Ihre Betreuung und die Verwaltung Ihres Vermögens, wenn Sie dies aufgrund Ihrer Urteilsunfähigkeit – wegen eines Unfalls oder einer geistigen Krankheit – nicht mehr selbst machen können? Wer hat in einem solchen Fall Zugang zu Ihren Bankkonten und bezahlt Ihre Rechnungen? Wer entscheidet über die Vermietung oder den Verkauf Ihrer Wohnung, wenn Sie dort aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wohnen können?
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Um Klarheit darüber zu schaffen, welche Vertrauenspersonen Sie im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit rechtsverbindlich vertreten können, sollten Sie einen Vorsorgeauftrag erstellen, um sich vor ungeklärter Fremdbestimmung in jeder möglichen zukünftigen Lebenssituation zu schützen.
Philip Luthiger, Berater Güter- und Erbrecht bei der Zuger Kantonalbank
Was regelt der Vorsorgeauftrag?
Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person eine oder mehrere Personen beauftragen, im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit die Personen- und Vermögenssorge sowie die Vertretung im Rechtsverkehr zu übernehmen. Der Auftraggeber ist frei, den Auftrag umfassend zu erteilen oder konkrete Handlungsanweisungen zu erteilen. Er kann sogar bestimmte Handlungen verbieten.
Erstellung des Vorsorgeauftrags: Vorsicht bei den Formalitäten
Damit der Vorsorgeauftrag in formeller Hinsicht gültig ist, muss er entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder von einem Notar beurkundet werden.
Den Vorsorgeauftrag richtig aufbewahren
Der Aufbewahrungsort ist frei wählbar. Es sollte für die beauftragte Person jedoch ein leicht auffindbarer und zugänglicher Ort sein – zum Beispiel derjenige Ort, an dem auch andere offizielle Dokumente aufbewahrt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, das Vorhandensein und den Hinterlegungsort eines Vorsorgeauftrags im Zivilstandsregister der Wohngemeinde eintragen zu lassen.
Wirksamkeit des Vorsorgeauftrags
Ein Vorsorgeauftrag ist zunächst nur eine Absichtserklärung. Er tritt erst nach einer Validierung durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde in Kraft. So kann ein Vorsorgeauftrag jederzeit abgeändert oder widerrufen werden. Die Wirksamkeit entfällt von Gesetzes wegen bei Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit, beim Tod des Auftraggebers oder bei Handlungsunfähigkeit der beauftragten Person.
Vorsorgeauftrag jetzt erstellen
Eine geistige Erkrankung oder ein Unfall kann jeden Menschen unabhängig vom Alter unerwartet treffen. Bereiten Sie sich bereits heute für mögliche schwierige Lebenssituationen vor. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie Ihre zukünftige Lebensqualität beeinflussen und in Ihrem Umfeld Klarheit über die Vertretungsbefugnisse schaffen.