Rückwirkende Einzahlung in die Säule 3a wird kommen

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Das Schweizerische Dreisäulensystem soll nach einer Pensionierung die Altersvorsorge sichern. Die Säule 3a, das gebundene Sparen im Rahmen der dritten Säule, ist steuerprivilegiert. Das bedeutet, dass die Einzahlungen bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von derzeit 6’883 Franken steuerlich abzugsfähig sind.

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Zahlen Sie den Maximalbeitrag in die Säule 3a ein?

Diesen Maximalbetrag können derzeit jedoch nur rund 13 Prozent der Steuerpflichtigen einzahlen. Das Wissen um die Vorzüge der Säule 3a ist in der Schweiz weit verbreitet. Dass nur so wenige Steuerpflichtige das Maximum ausschöpfen, liegt vor allem am knappen Portemonnaie. Gerade junge Erwachsene messen der privaten Vorsorge leider oft zu wenig Bedeutung zu. Die jungen Erwachsenen geben den Lohn deshalb häufiger für erste grössere Anschaffungen oder eine Weiterbildung aus, sie reisen oder sparen ihr Geld im freien Vermögen. Die so verpassten Einkäufe in die Säule 3a können in späteren Jahren nicht getätigt werden, wenn der finanzielle Spielraum grösser geworden ist. In der zweiten Säule besteht diese Möglichkeit der rückwirkenden Pensionskasseneinkäufe.

Neuerungen bei der 3. Säule

Neu soll es auch in der Säule 3a die Möglichkeit geben, rückwirkend verpasste Einzahlungen nachzuholen. National- und Ständerat haben eine entsprechende Motion im Parlament angenommen. Die Umsetzung kommt in einigen Jahren. Es ist zu erwarten, dass dieses steuerbegünstigte Sparen für die eigene Altersvorsorge nicht von allen Menschen genutzt werden kann. Profitieren werden jedoch viele Frauen, die nach einer Erwerbsaufgabe wegen Kinderbetreuung wieder ins Berufsleben einsteigen wollen und die vorhandenen 3a-Lücken auffüllen können. Grundsätzlich ist diese zusätzliche Sparmöglichkeit zu begrüssen, weil das Berufsleben in der heutigen Zeit mehr Unterbrüche und Unwägbarkeiten mit sich bringt als zu der Zeit, in der das Dreisäulensystem etabliert worden ist. Mit der neu gewonnenen Flexibilität können Erwerbstätige ihre eigene Altersvorsorge verbessern, wovon letztlich alle profitieren werden, weil die Soziallast für die Allgemeinheit verringert wird.

Rahmenbedingungen für die Nachzahlungen 3a

Die rückwirkenden Einzahlungen können jedoch nicht in beliebigem Umfang vorgenommen werden. Es wird wie heute Grenzwerte geben, und auch der zeitliche Rahmen der rückwirkenden Einkäufe ist limitiert. Basis für die Berechnung des Einkaufspotenzials ist die Differenz zwischen der Summe, die in einem Zeitraum in der Säule 3a angespart worden ist und der 3a-Maximalbeiträge in der gleichen Zeit. Die so berechnete Einkaufssumme ist jedoch auf den Maximalbetrag für Selbständigerwerbende, derzeit 34’416 Franken, begrenzt und kann nur alle fünf Jahre geltend gemacht werden. Einschränkend wird zudem sein, dass Wohneigentumsvorbezüge vom maximalen Einkaufsbetrag abzogen werden. Wer es sich leisten kann, sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Die Säule 3a ist gebunden, das heisst nicht frei für Bezüge verfügbar. Bezüge sind für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum inklusive Amortisation von Hypotheken, für die Etablierung einer selbstständigen Tätigkeit sowie fünf Jahre vor dem AHV-Alter möglich. Der Steuervorteil sowie die Flexibilität (Konto oder Wertschriftenanlage) der Säule 3a sind jedoch starke Argumente für diese Art des Sparens. Auch für rückwirkende Einzahlungen.

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Daniel Kohler

Daniel Kohler

Seit 22 Jahren beschäftigt er sich mit der Vorsorge. Seine Leidenschaft für das komplexe Thema ist ungebrochen. Altersvorsorge beschäftigt die Bevölkerung stark. Er will Menschen überzeugen, dieses «Buch mit sieben Siegeln» zu öffnen. Und Menschen helfen, ihre Sorgen, die mit Vorsorge zusammenhängen, zu entsorgen. Er liebt offene Räume und frische Luft – und ist deshalb oft auf dem See oder in den Bergen anzutreffen.


Kategorien: Geld

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