Schöner wohnen und nebenbei Steuern sparen: unsere Tipps für Sie

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Eva und Georg planen, ihr dreissig Jahre altes, selbst bewohntes Haus in Walchwil zu renovieren. Wer ein Haus bewohnt, weiss, dass das ganze Jahr über Arbeiten und Investitionen anstehen. Wie können Eva und Georg aber ihre Auslagen für ihr Wohneigentum steuerlich absetzen? Geht das überhaupt?

Eva wünscht sich eine moderne Küche, Georg will endlich die Wände streichen und das Dach sanieren. Aber damit ist es noch lange nicht getan. Die Waschmaschine sollte dringend ersetzt werden, und die Gartenpflege steht auch auf der To-do-Liste.

Die vier wichtigsten Grundsätze zu den Liegenschaftskosten, die abgezogen werden können:

Werterhaltende Aufwendungen

Abzugsfähig vom steuerbaren Einkommen sind nur Aufwendungen, die der Werterhaltung der Liegenschaft dienen. Dazu gehören einerseits Unterhaltskosten, die mit einer gewissen Regelmässigkeit anfallen, und andererseits der Aufwand, ohne den die Liegenschaft an Wert verlieren würde. So sind Malerarbeiten, Dachsanierungen wie auch der Unterhalt des Gartens vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Auch gleichwertige Ersatzbeschaffungen für ausgediente Bestandteile und Geräte, wie etwa der Ersatz einer Waschmaschine, sind vom steuerbaren Einkommen absetzbar. Zu den abzugsfähigen Liegenschaftskosten gehören ausserdem auch die Ausgaben für die Gebäudeversicherung sowie die Einzahlungen in Erneuerungsfonds (sofern die Zahlungen für den Unterhalt vorgesehen sind).

Wertvermehrende Aufwendungen

Wertvermehrende Aufwendungen, wie etwa der Ersteinbau von Küchengeräten oder einer zusätzlichen Dusche sowie die Erweiterung infolge eines Anbaus, sind dagegen nicht abzugsfähig. Eine Ausnahme stellen Investitionen in energieeffiziente Massnahmen dar. Sie werden den Liegenschaftsunterhaltskosten gleichgestellt und sind somit vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Abgrenzung Unterhalt und Wertvermehrung

Renovationen beinhalten oft sowohl werterhaltende wie auch wertvermehrende Arbeiten. In solch einem Fall sind die Arbeiten strikt voneinander abzugrenzen. Denn nur der werterhaltende Anteil kann vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden.

Oft wird dabei eine Faustregel angewendet: Wird beispielsweise eine alte Küche durch eine moderne, luxuriösere Küche ersetzt, so gelten grundsätzlich zwei Drittel der Kosten als werterhaltend und ein Drittel als wertvermehrend.

Abzugsbetrag – tatsächliche Kosten oder Pauschale

Sie können in jeder Steuerperiode zwischen dem Abzug der tatsächlichen Kosten und dem Pauschalabzug wählen. Der Pauschalabzug beträgt auf Bundes- sowie Kantonsebene (in unserem Beispiel Zug) 10 Prozent des Eigenmietwerts. Bei einem Gebäude, das älter als zehn Jahre ist, sind es 20 Prozent.

Drei Tipps zur Planung von Investitionen in Ihr Wohneigentum:

Kostenplanung und Abzüge

Überlegen Sie, welche kleineren Investitionen anstehen, und planen Sie diese so, dass sie ins gleiche Kalenderjahr fallen. Das macht dann Sinn, wenn die vielen kleinen Ausgaben einen höheren effektiven Abzug als den Pauschalabzug ergeben. Grosse Renovationen sollten Sie hingegen in zwei oder mehreren Phasen über mehrere Jahre verteilen, um die Steuerprogression über einige Jahre tief zu halten (das Zahlungsdatum ist hier für die Zuordnung der Kosten der jeweiligen Steuerperiode ausschlaggebend).

Rechnungen aufbewahren

Wertvermehrende Aufwendungen, die im Rahmen der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen nicht abzugsfähig sind, können Sie beim Verkauf der Liegenschaft immer noch geltend machen und somit die Grundstückgewinnsteuer reduzieren. Ich empfehle Ihnen daher, Ihre Rechnungen für die wertvermehrenden Investitionen langfristig aufzubewahren, um diese Kosten bei einem allfälligen späteren Verkauf der Liegenschaft in Abzug bringen zu können

Dokumentation der Renovationen

Die Steuerverwaltung kann einen Nachweis der durchgeführten Renovationen verlangen. Mit einer Beschreibung der Bauarbeiten durch das Bauunternehmen sowie einer Fotodokumentation des Liegenschaftszustands «vorher und nachher» können Sie einen entsprechenden Beweis einfacher erbringen.

Überlegen Sie sich auch, Ihre Liegenschaft zu renovieren? Planen Sie Unterhaltsarbeiten an Ihrem Haus? Vergessen Sie dabei nicht, Ihre Steuern zu optimieren, indem Sie geschickt planen. Denn so wohnen Sie nicht nur schöner, sondern sparen nebenbei auch noch Steuern.

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Pavla Furrer

Pavla Furrer

Pavla Furrer arbeitet seit 2017 als Steuerberaterin bei der ZugerKB. Sie erstellt Steuererklärungen für unsere Kundinnen und Kunden, berät sie bei Steuerfragen und hilft ihnen, ihre Steuern zu optimieren. Ihre Freizeit geniesst sie am liebsten in Bewegung: beim Joggen, Schwimmen oder Wandern. Sie ist ausserdem eine leidenschaftliche Leserin.


Kategorien: Geld

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