Steuerliche Auswirkungen in Folge Todesfall eines Ehepartners nach der Pensionierung

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Reto und Brigitte wohnen in Zug und sind pensioniert. Reto stirbt unerwartet. Was bedeutet dies, unter finanziellen Aspekten, für Brigitte? Er verdiente vor der Pension 150'000.00 Franken und Brigitte als Teilzeitangestellte 60'000.00 Franken. Das jetzige Renteneinkommen inklusive AHV Rente beträgt rund 60 Prozent des früheren Erwerbseinkommens. Sie besitzen kein steuerbares Vermögen und wohnen in einer Mietwohnung.

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Weniger Geld in der Rente – weniger Steuerlast?

Brigitte bespricht mit ihrem Steuerberater die steuerliche Situation nach dem Todesfall ihres Mannes. In Zukunft erhält Brigitte nur noch die einfache AHV Rente über 28'440.00 Franken und die Witwenrente des Ehemannes reduziert sich um 40 Prozent auf 36'000.00 Franken. Sie ist der Ansicht, dass durch die Rentensenkungen auch ihre Steuerlast stark sinken müsste. Doch aufgepasst: In Zukunft kommt nicht mehr der Verheirateten-Tarif, sondern der 
Alleinstehenden-Tarif zur Anwendung. Zudem fallen Abzüge wie Versicherungsprämien, Sozialabzug und 
Mietzinsabzug niedriger aus.

Hier ein Beispiel dazu:

Als Pensionierte bezahlen Reto und Brigitte total 8'513.00 Franken Steuern.

Steuerliche Situation als pensioniertes Ehepaar

 KantonBund
AHV Rente42'660.0042'660.00
Pensionskassen Rente Frau (Annahme)24'000.0024'000.00
Pensionskassen Rente Mann (Annahme)60'000.0060'000.00
Versicherungsprämien-9'900.00-5'250.00
Abzug Eheleute-14'200.00-2'600.00
Mietzinsabzug-4'000.000.00
Steuerbares Einkommen98'560.00118'810.00
Anfallende Steuern5'410.003'103.00
Total8'513.00 
Durch den Todesfall reduzieren sich die AHV- und Pensionskassen-Rente um 38'220 Franken. Auf der Gegenseite
fallen aber auch Abzüge über 14'000.00 Franken bei den Kantons- und Gemeindesteuern und 5'300.00 Franken bei der direkten Bundessteuer weg. Zudem wird wie oben schon erwähnt der Alleinstehenden Tarif zur Anwendung kommen.

Gemäss Beispiel unten bezahlt Brigitte als Witwe 7'276.00 Franken Steuern, also nur rund 1'200 Franken 
weniger als vorher.

 

Steuerliche Situation nach Todesfall Ehemann

 KantonBund
AHV Rente Frau28'440.0028'440.00
Pensionskassen Rente Frau 24'000.0024'000.00
Pensionskassen Witwenrente36'000.0036'000.00
Versicherungsprämien-5'000.00-2'550.00
Abzug Eheleute-7'100.000.00
Mietzinsabzug-2'000.000.00
Steuerbares Einkommen74'340.0085'890.00
Anfallende Steuern5'339.001'937.00
Total7'276.00

 

Fazit

Beachten Sie in Ihrem Pensionierungsbudget auch die steuerlichen Faktoren bei einem Todesfall eines Ehepartners.
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Rolf Müller

Rolf Müller

Rolf ist seit 1988 bei der ZugerKB . Seit 2002 arbeitet er als Steuerberater und hat in dieser Zeit über 10’000 Steuererklärungen erstellt. Rolf sorgt dafür, dass die Steuererklärungen korrekt und mit den gesetzlichen Abzügen erstellt werden. In seiner Freizeit ist er gerne in der Natur, geniesst Ferien auf Fuerteventura und ist oft als Zuschauer auf dem Fussballplatz anzutreffen.


Kategorien: Geld

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