Strukturierte Adressen im Zahlungsverkehr
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Auf dem Finanzplatz Schweiz laufen seit einiger Zeit grössere Bestrebungen, dass im Zahlungsverkehr sogenannte strukturierte Adressen zum Einsatz kommen. Doch was bedeutet das?
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In erster Linie geht es bei dieser Initiative um Vorgaben der SIX, welche die Standardisierung des Zahlungsverkehrs weiter vorantreibt. Beeinflusst durch internationale Standards wie ISO-20022, welche im internationalen Zahlungsverkehr weltweit einheitliche Vorgaben für die Verwendung von Angaben zum Zahlungsempfänger und Zahlungsleistenden vorgibt, treten nun auch in der Schweiz verbindliche Vorgaben in Kraft.
Zielsetzung dabei ist einerseits den Zahlungsverkehr noch effizienter zu machen und Fehlverarbeitungen zu reduzieren. Somit profitieren die Kunden von einer gesicherten Transaktionsabwicklung ohne Unterbrüche und einer in jedem Fall schnellstmöglichen Verarbeitung. Andererseits bietet diese Standardisierung Möglichkeiten für eine transparentere Überwachung und Unterbindung von Geldwäschereitransaktionen. Diese Vorgaben betreffen sämtliche Adressfelder der beteiligten Parteien eines Zahlungsauftrags (Begünstigter, Zahlungsleistender sowie involvierte Finanzinstitute), sowohl national als auch international. Dabei ist im nationalen Zahlungsverkehr ein Mindestmass an Informationen über die Adressangaben des Begünstigten festzuhalten, im internationalen Zahlungsverkehr gehen die Anforderungen noch darüber hinaus.
Wann genau ist der Umstellungszeitpunkt
Ab dem 14. November 2026 werden nationale und internationale Zahlungen nicht mehr verarbeitet, sofern die Angaben zu den Zahlungsverkehrsparteien nicht den neuen Standards entsprechen.
Aber wo genau besteht jetzt für wen Handlungsbedarf?
Die Zuger Kantonalbank hat frühzeitig die Zahlungsvorlagen und Erfassungsmasken so weit angepasst, dass die notwendigen Informationen immer mitgeliefert werden. Jedoch besteht ein potenzielles Thema bei gespeicherten Zahlungsvorlagen wie zum Beispiel Daueraufträgen. Die Bank ist bestrebt die Unannehmlichkeiten für ihre Kundschaft so gering wie möglich zu halten und hat bereits grössere Umstellungsarbeiten gestartet und den überwiegenden Teil der Dauerauftragsdaten in eine strukturierte Form überführt und ist kontinuierlich an der Bearbeitung. Dort, wo jedoch geforderte Daten schlicht nicht vorhanden sind, wird der Kunde diese Informationen ergänzen müssen. Die Bank wird diesbezüglich auf die betroffenen Kunden zukommen und die Daten einfordern, um eine weitergehende Verarbeitung der Zahlungen auch nach dem November 2026 sicherzustellen. Für den Inlandzahlungsverkehr wird im Minimum eine sogenannte hybride Adresse notwendig sein, was den Namen, die Stadt und das Land des Empfängers beinhaltet. Für den Auslandzahlungsverkehr ist eine sogenannte Vollstrukturierung gefordert, was weitere Adressdatenfelder wie Strassenname, Hausnummer und Postleitzahl beinhaltet. Wir empfehlen, generell eine vollstrukturierte Adresse mit allen Angaben zu verwenden.
Für Rechnungssteller ergeben sich ebenfalls Konsequenzen. So müssen insbesondere Kunden mit eigener Software darauf achten, dass QR-Rechnungen nur noch strukturierte Adressen enthalten. Für unstrukturierte Adressdaten (Adresstyp «K») ist die Umstellungsfrist seit dem 21. November 2025 bereits abgelaufen und es gilt nur eine kurze Kulanzfrist, bei welcher die Verarbeitung auf Goodwill-Basis noch vollzogen wird.