Tragbarkeit von Hypotheken nach der Pensionierung

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Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, ob Sie Ihre Hypothekarzinsen auch nach der Pensionierung mit geringerem Einkommen finanzieren können? Falls nein, ist es ratsam, sich mit dieser Thematik proaktiv zu befassen.

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Im Alter die Hypothek bezahlen

Viele Menschen denken wie folgt: «Keine hohe Hürde für mich – angesichts der sehr tiefen Hypothekarzinsen.» Sollte man jedoch nicht denken, denn Banken rechnen mit der sogenannten Tragbarkeitsregel. Was heisst das genau?

Tragbarkeitsregel Finanzierung 

  • Die Unterhaltskosten der Immobilie werden mit 0,80 Prozent des Immobilienwerts gerechnet.
  • Der kalkulatorische Zinssatz der Hypothek wird mit 5 Prozent berechnet.
  • Das freie Vermögen wird ebenfalls mitberücksichtigt. Es wird kalkulatorisch bis ins hohe Alter verzehrt.*

Zudem sind in den letzten Jahren die Zinsen markant gesunken. Das bekommen auch die Pensionskassen zu spüren. Die Erträge der Anlagen werden weniger, die voraussichtliche Altersleistung der Pensionäre wird immer geringer, und die Umwandlungssätze sinken.

Praxisbeispiel Tragbarkeitsrechnung bei Hypotheken

Das Ehepaar Iten hat vor rund zehn Jahren eine Eigentumswohnung erworben. Herr Iten möchte sich in acht Jahren im Alter von 63 Jahren pensionieren lassen. Der Wert der Immobilie ist in den letzten Jahren stark gestiegen, sodass die Belehnung im Rahmen einer ersten Hypothek ist. Das Ehepaar hat gut gelebt und sich einiges gegönnt. Herr Iten hat lediglich den Maximalbetrag – seit dem Kauf der Wohnung – in die Säule 3a einbezahlt. Frau Iten ist nicht erwerbstätig.

Herr und Frau Iten hatten kürzlich einen Termin bei ihrem Bankberater. Grund dafür war die Fälligkeit einer Festhypothek. Da Herr Iten bereits 55-jährig ist, wird auch die Tragbarkeit nach der Pensionierung angesprochen.

Der Bankberater zeigt dem Ehepaar die Situation wie folgt auf:

Immobilienwert
1’200’000 Franken
Hypothek abzüglich Guthaben Säule 3a
(700’000–70’000 Franken)
630’000 Franken


Tragbarkeitsberechnung

 
5 Prozent Zins für Hypothek
(630’000 × 5 Prozent)
31’500 Franken
0,8 Prozent Unterhaltskosten
(1’200’000 × 0,8 Prozent)
9’600 Franken
Gesamtkosten
41’100 Franken
Erforderliches Renteneinkommen
(41’100 Franken: 35 × 100)

117’429 Franken
Zu erwartende AVH-Rente, Stand 2020 (Ehepaar)
42’660 Franken
Zu erwartende Pensionskassenrente
60’000 Franken
Total Renteneinkommen
102’660 Franken
Die Tabelle zeigt, dass das erforderliche Renteneinkommen pro Jahr 14’769.00 Franken zu tief sein wird. Dadurch liegt die Tragbarkeit bei 40 Prozent statt bei den verlangten 35 Prozent. Die Hypothekarzinsen dürfen maximal 35 Prozent des Renteneinkommens ausmachen.


Um diese Tragbarkeit von 35 Prozent zu erreichen, sollte die Hypothekarschuld bei der Pensionierung bei rund 510’000.00 Franken liegen. Das bedeutet, dass in den acht Jahren, die Herr Iten noch arbeitet, die Hypothek um 120’000.00 Franken reduziert werden muss.

Fazit

Herr Iten wird in den nächsten acht Jahren weiterhin den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen. Zusätzlich wird er pro Jahr rund 8’000.00 Franken der Hypothek amortisieren. Dies ist mit dem Erwerbseinkommen von heute verkraftbar, und die Tragbarkeit ist nach der Pensionierung kein Thema mehr.

*Das Vermögen wird bei diesem Beispiel nicht berücksichtigt.

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Rolf Müller

Rolf Müller

Rolf ist seit 1988 bei der ZugerKB . Seit 2002 arbeitet er als Steuerberater und hat in dieser Zeit über 10’000 Steuererklärungen erstellt. Rolf sorgt dafür, dass die Steuererklärungen korrekt und mit den gesetzlichen Abzügen erstellt werden. In seiner Freizeit ist er gerne in der Natur, geniesst Ferien auf Fuerteventura und ist oft als Zuschauer auf dem Fussballplatz anzutreffen.


Kategorien: Geld

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