Wie lange bin ich AHV-pflichtig?

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Ein erfolgreicher Zahnarzt wird krank. Seine Frau, die bei ihm arbeitet, verliert damit ihren Job. Wie geht es finanziell weiter für die beiden?

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Nichterwerbstätig – bin ich zu jung?

Dr. Weingartner führt eine Zahnarztpraxis in Zug. Da er nicht nur Zahnarzt ist, sondern auch Kieferchirurg, erwirtschaftet er einen stattlichen Gewinn von durchschnittlich 400’000 Franken pro Jahr. Seine Frau, die eigentlich Primarlehrerin ist, arbeitet als Assistentin im Betrieb mit und verdient 40’000 Franken pro Jahr. Nun bekommt Dr. Weingartner im Alter von 50 Jahren Parkinson und wird von der Invalidenversicherung im Alter von 55 Jahren als 100% invalide eingestuft. Seine Frau verliert die Stelle und wendet sich ihrem angestammten Lehrerberuf zu.

Als die Diskussion eines Tages im Lehrerzimmer auf das Thema «Frühpensionierung» schwenkt, hört Frau Weingartner aufmerksam ihrer Arbeitskollegin zu. Diese meint, dass sie mit der Arbeit nicht aufhören kann, weil sie sonst als Nichterwerbstätige eingestuft wird, da ihr Mann zehn Jahre älter ist als sie.

Vor dem Rentenalter aufhören zu arbeiten

Der Bankberater berechnet die Leistungen (in Franken):

Beiträge als Angestellte Grundlagen Beiträge AHV-Beiträge aus dem Lehrerpensum 8,7 Prozent von 30'000 2’610

 

Beiträge als Nichterwerbstätige Grundlagen Beiträge
Invalidenrenten aus der 1 und 2. Säule 280'000  
Vermögen Familie Weingartner 2'900'000  
Einstufungsgrösse (20 × 280’000 + 2’400’000) 8'500'000 25’069

Frau Weingartner ruft schockiert ihren Bankberater an und fragt nach, ob sie ebenfalls die Beiträge als Nichterwerbstätige bezahlen muss – sofern sie vor dem Rentenalter aufhört zu arbeiten.

Die Ausgleichskasse kann Frau Weingartner als Angestellte oder als Nichterwerbstätige einstufen. Die Einstufung als Nichterwerbstätige würde eine jährliche Rechnung von 25’069 Franken auslösen. In der Praxis wird folgende Regel angewendet: Sobald das Einkommen des Ehepaars um mehr als 50 Prozent sinkt, werden in der Regel die Beiträge als Nichterwerbstätige eingezogen und die Beiträge als Angestellte angerechnet. Herr und Frau Weingartner bekämen somit eine jährliche Rechnung von 22’469 Franken (25’069 – 2’610 Franken) zugestellt, falls Frau Weingartner ihr Pensum als Lehrerin vor dem 64. Lebensjahr aufgibt.

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David Sonderegger

David Sonderegger

David Sonderegger, Berater Berufliche Vorsorge, beschäftigt sich seit 2007 mit der professionellen Beratung von Firmenkunden rund um das Thema Pensionskasse. Neue Generationen von Unternehmern werden in die Vorsorgepläne eingebunden, damit nach vielseitigen Berufsjahren in der Zuger Wirtschaftsregion noch Geld für den dritten Lebensabschnitt übrigbleibt. In der Freizeit entspannt er gerne mit seiner Frau an den Innerschweizer Seen, und sie verreisen gerne in ferne Länder.


Kategorien: Leben

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