Vorsorgeblog: Wir begleiten Sie im Leben.
Wie sorge ich am besten privat vor? Was muss ich bei einem Jobwechsel beachten? Machen Lebensversicherungen noch Sinn? Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten? Muss ich als Firmeninhaber zusätzlich privat vorsorgen? Fragen über Fragen, die wir Ihnen hier auf unserem Blog gerne beantworten.
Egal ob Finanzplanung, Steuern, private oder berufliche Vorsorge, Güter- und Erbrecht: Unsere Fachspezialisten sind Profis auf diesen Gebieten. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen und freuen uns auf den Austausch mit Ihnen – hier auf unserem Blog oder im persönlichen Beratungsgespräch.
Mo, 15. Jun 2020
Plötzlich urteilsunfähig: Wer vertritt mich?
Wer übernimmt Ihre Betreuung und die Verwaltung Ihres Vermögens, wenn Sie es aufgrund Ihrer Urteilsunfähigkeit – sei es wegen eines Unfalls oder einer geistigen Krankheit – nicht mehr selbst machen können? Wer bezahlt in einem solchen Fall Ihre Rechnungen und hat Zugang zu Ihren Bankkonten? Und wer entscheidet über die Vermietung oder den Verkauf Ihrer Wohnung, wenn Sie dort aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wohnen können?

Um Klarheit darüber zu schaffen, welche Vertrauenspersonen Sie im Falle Ihrer Urteilsfähigkeit rechtsverbindlich vertreten können, sollten Sie einen Vorsorgeauftrag errichten.
Wozu braucht es einen Vorsorgeauftrag?
Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person eine oder mehrere Personen beauftragen, im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit die Personen- und Vermögenssorge sowie die Vertretung im Rechtsverkehr zu übernehmen. Der Auftraggeber ist frei, den Auftrag umfassend zu erteilen oder konkrete Handlungsanweisungen zu erteilen. Er kann sogar bestimmte Handlungen verbieten.
Errichtung des Vorsorgeauftrags: Vorsicht bei den Formalitäten
Damit der Vorsorgeauftrag in formeller Hinsicht gültig ist, muss er entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder von einem Notar beurkundet werden.
Den Vorsorgeauftrag richtig aufbewahren
Der Aufbewahrungsort ist frei wählbar. Es sollte für die beauftragte Person jedoch ein leicht auffindbarer und zugänglicher Ort sein – zum Beispiel der Ort, wo auch andere offizielle Dokumente aufbewahrt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, den Bestand und den Hinterlegungsort eines Vorsorgeauftrags im Zivilstandsregister der Wohngemeinde eintragen zu lassen.
Wirksamkeit des Vorsorgeauftrags
Ein Vorsorgeauftrag ist zunächst nur eine Absichtserklärung. Er tritt erst nach einer Validierung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde in Kraft. So kann ein Vorsorgeauftrag jederzeit abgeändert oder wiederrufen werden. Die Wirksamkeit entfällt von Gesetzes wegen bei Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit, beim Tod des Auftraggebers oder bei Handlungsunfähigkeit der beauftragten Person.
Vorsorgeauftrag jetzt machen
Eine geistige Erkrankung oder ein Unfall kann jeden Menschen unabhängig vom Alter unerwartet treffen. Bereiten Sie sich bereits heute für mögliche schwierige Lebenssituationen vor. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie Ihre zukünftige Lebensqualität beeinflussen und in Ihrem Umfeld Klarheit über die Vertretungsbefugnisse schaffen.
Haben Sie Fragen zum Vorsorgeauftrag oder wünschen Sie Unterstützung? Gerne helfen wir Ihnen dabei.
Nehmen Sie Kontakt auf. Wir begleiten Sie im Leben.
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«Mit einem Vorsorgeauftrag schützen Sie sich vor Fremdbestimmung in jeder Lebenssituation.»
Pavla Polackova
Steuerberaterin

«Jedes Vorsorgethema wird auf die individuellen Bedürfnisse meines Kunden abgestimmt.»
Philip Luthiger
Berater Güter- und Erbrecht
Kategorien: Private Vorsorge , Vermögen
Tags: Vorsorge , Vorsorgeauftrag