Adieu Leben in der Schweiz – grüezi Ruhestand im Ausland
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Nach der Pensionierung die Schweiz verlassen und den Ruhestand im Ausland geniessen? Davon träumen viele Schweizerinnen und Schweizer. Auch Georg, 63, plant, nach seiner baldigen Pensionierung einen neuen Lebensabschnitt an der sonnigen spanischen Küste zu beginnen. Was sollte er beachten?
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Wegzug Schweiz – steuerliche Tücken
Sein angespartes Vermögen aus der Säule 3a lässt sich Georg als Kapital auszahlen. Seine Eigentumswohnung in Zug wird er nach seinem Wegzug vermieten. Welche steuerlichen Folgen muss Georg nun bedenken, bevor er die Schweiz verlässt?
Beim Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht in der Schweiz am Wegzugstag. Würde Georg die Schweiz beispielsweise am 30. September verlassen, hat er eine unterjährige Steuererklärung für die Periode 1. Januar bis 30. September einzureichen. Das steuerbare Einkommen bemisst sich dann nach den tatsächlichen Einkünften bis zum Datum des Wegzugs. Zur Satzbestimmung werden dabei alle regelmässigen Einkünfte, wie zum Beispiel die AHV oder allfällige Mieterträge, auf ein Jahreseinkommen umgerechnet. Das Vermögen ist mit dem Stichtag des Wegzugs zu deklarieren.
Werden Renten ins Ausland ausgerichtet, erfolgt die Besteuerung grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat, in diesem Beispiel in Spanien. In gewissen Fällen unterliegen die ausbezahlten Renten in der Schweiz einer Quellensteuer. Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. In diesen ist festgelegt, welcher Staat für welche Steuer zuständig ist.
Steuerfolgen beim Besitz einer Liegenschaft
Liegenschaften werden an ihrem Standort besteuert. Da Georg seine Wohnung in Zug behält, bleibt er auch nach dem Wegzug für seine Liegenschaft in der Schweiz beschränkt steuerpflichtig. Nicht nur der Steuerwert der Liegenschaft, sondern auch die Mieteinnahmen unterliegen in der Schweiz nach wie vor der Steuerpflicht. Die anwendbaren Steuersätze auf die Mieterträge und den Liegenschaftswert berechnen sich dann aus dem Gesamteinkommen bzw. -vermögen. Zu diesem Zweck muss Georg in der Schweiz jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und darin sein weltweites Einkommen und Vermögen deklarieren.
Optimierungsmöglichkeiten und Risiken beim Bezug der Kapitalleistung
Kapitalbezüge aus einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung werden immer in der Schweiz besteuert. Lässt man sich das Vorsorgekapital noch vor dem Wegzug auszahlen, profitiert man vom bevorzugten Steuertarif auf Kapitalleistungen in der Schweiz. Wird das Kapital jedoch erst nach dem Wegzug ausbezahlt, erhebt die Schweiz auf die Kapitalleistung eine Quellensteuer. Ausschlaggebend für den anwendbaren Steuersatz ist dann nicht der letzte Wohnort des Steuerpflichtigen, sondern der Sitz der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung. Die Steuerbelastung der Kapitalauszahlung unterscheidet sich dabei erheblich von Kanton zu Kanton. Es lohnt sich daher, alle Optimierungsmöglichkeiten beim Bezug der Kapitalleistung rechtzeitig zu prüfen. Dabei sollte man nicht nur die Steuerbelastung in der Schweiz, sondern auch die allfällige steuerliche Erfassung solcher Zahlungen im Zuzugsland berücksichtigen.
Vor der Abreise muss Georg schlussendlich noch einen Vertreter in der Schweiz bezeichnen, der legitimiert ist, alle steuerlichen Zustellungen von der Steuerverwaltung zu empfangen.
«Bei einer grenzüberschreitenden Steuerpflicht lauern oft steuerliche Fallen sowie bürokratische Unannehmlichkeiten. Diese lassen sich vermeiden, indem Sie sich mit Ihren Rechten und Pflichten in beiden Ländern vertraut machen.» Pavla Furrer, Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank