Beim neuen Arbeitgeber gut abgesichert

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Die Pensionskasse spielt bei einem Stellenwechsel für viele kaum eine Rolle. Sie sollte aber nicht ausser Acht gelassen werden. Doch ist jetzt alles zu spät oder kann man trotzdem noch regieren?

© Adobe Stock, lev dolgachov

Gut abgesichert?

Jürg, 49 Jahre alt, arbeitet seit 15 Jahren als Informatiker bei einer IT-Firma. Er hat sich regelmässig weitergebildet und bekommt dadurch ein ordentliches Gehalt. Die Pensionskasse seines Arbeitgebers ist recht gut, glaubt er zumindest. Denn die Ausweise hat er in den letzten Jahren nicht so genau überprüft. Nur die Endsumme hat ihn interessiert. Und diese ist stetig angestiegen. Nach 15 Jahren will er es noch einmal wissen: Er nimmt eine neue Herausforderung an. Beim Vorstellungsgespräch war das Thema Pensionskasse allerdings nur eine Randbemerkung. Wichtiger waren seine zukünftige Funktion, Aufstiegsmöglichkeiten und natürlich der Lohn.

Was die Pensionskasse bieten sollte

Zu Hause vergleicht Jürg seinen neuen Pensionskassenausweis mit dem alten Vorsorgeausweis. Mit Schrecken stellt er fest, dass ein viel kleineres Alterskapital ausgewiesen wird, die IV-Rente auch nicht mehr so hoch ist und das zusätzliche Todesfallkapital gänzlich fehlt. Aber genau diese Leistungen sind wichtig für ihn! Schliesslich hat er eine Familie, und die soll gut abgesichert sein. Hat Jürg beim Vorstellungsgespräch zu wenig nach den Pensionskassenleistungen gefragt? Ja, hat er!

Darauf sollten Sie achten

Lange Zeit interessierte es kaum jemanden, welche Leistungen in der Pensionskasse versichert sind. Seitdem jedoch der Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge (BVG) über die letzten 15 Jahre kontinuierlich gesenkt wurde und die Rentenumwandlungssätze für überobligatorische Altersguthaben ebenfalls stark abgenommen haben, wird manch einem bewusst, dass bei einem Stellenwechsel auch diesen Anstellungsbedingungen mehr Beachtung geschenkt werden sollte. Wie soll sich Jürg jetzt verhalten? Was kann er unternehmen?

  1. Arbeitgeber darauf ansprechen
    Eventuell bestehen Kaderversicherungen oder Wahlpläne.

  2. Pensionskasse überprüfen lassen
    Nach Verzinsung, Deckungsgrad, Umwandlungssätzen, Anlagestrategie, Modell, Reglementen. Danach über einen möglichen Einkauf nachdenken.

  3. Finanzplanung erstellen lassen
    Jürg wird 50 Jahre alt. Das ist das richtige Alter für eine Finanzplanung. Diese eröffnet ihm eine ganzheitliche und zukunftsorientierte Perspektive zu seinen Finanzen. Dementsprechend kann er seine Leistungen anpassen.

 

«Es ist manchmal schwierig, den Überblick zu behalten, aber im Alter ist man froh, wenn man sich die Zeit für eine Beratung genommen hat. Eine regelmässige Überprüfung der Vorsorge bringt Sicherheit. Nehmen Sie die Vorsorge mit uns selber in die Hand.»

Bruno Stocker, Berater Berufliche Vorsorge bei der Zuger Kantonalbank

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Bruno Stocker

Bruno Stocker

Bruno Stocker, Berater Berufliche Vorsorge, ist seit 2009 dabei. Er hilft Unternehmen, die richtige Pensionskassenlösung zu finden und berät neutral und unabhängig. Dabei verschafft er unseren Kundinnen und Kunden einen Überblick, denn die Pensionskassenwelt ist in Bewegung. Viel Bewegung braucht er auch privat – mit dem Bike oder beim Wandern. Sein Motto: «Bewegen wir uns gemeinsam.»


Kategorien: Zukunft

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