Steuerfolgen bei Scheidung oder Trennung

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Die Scheidung oder Trennung ist bei Ehepaaren eine schwierige und emotionale Angelegenheit. Plötzlich beschäftigt man sich mit Fragen bezüglich des Sorgerechts der Kinder, Alimentenzahlungen, Übernahme des gemeinsamen Wohneigentums oder Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte. Umso wichtiger sind deshalb auch die steuerlichen Aspekte. Julian und Anna waren verheiratet und haben sich im Jahr 2023 getrennt. Was muss beachtet werden?

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Wann gilt eine Ehe als getrennt?

Eine Ehe gilt als getrennt, wenn

  • der gemeinsame Haushalt aufgehoben ist;
  • der Wille zur ehelichen Gemeinschaft mindestens bei einem Partner fehlt;
  • keinerlei Gemeinschaftlichkeit der Mittel für Wohnung und Lebensunterhalt mehr besteht.

Massgebend für die getrennte Veranlagung ist somit das Datum des Scheidungs- bzw. Trennungsurteils oder der tatsächlichen Beendigung des gemeinsamen Haushalts. In den meisten Fällen ist oftmals nach der Trennung keine schriftliche Abmachung vorhanden. Der Steuerverwaltung reicht in diesem Fall die Tatsache, dass eine Trennung erfolgt ist. Ein schriftlicher Nachweis über die Trennung ist nicht zwingend erforderlich.

Bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden in unserem Beispiel Julian und Anna für die ganze Steuerperiode 2023 getrennt besteuert. Massgebend ist der Zivilstand am Ende der Steuerperiode. Beide Ehegatten müssen für die Steuerperiode 2023 je eine separate Steuererklärung einreichen.

Einreichung einer separaten Steuererklärung

Die Trennung zwischen Julian und Anna ist vollzogen, und beide haben je eine separate Steuererklärung erhalten. Da noch nicht alles zwischen den beiden geklärt ist, ist es für beide noch unklar, wer was in der Steuererklärung angeben muss.

 

 

Tipp: Damit von Anfang an die richtigen Angaben gemacht werden, reichen Julian und Anna bei der Steuerverwaltung eine Fristverlängerung ein, um die offenen Fragen zu klären.

 

Bereits bezahlte Steuern oder offene Steuern

Für Julian und Anna stellt sich auch die Frage, was mit den bereits provisorisch bezahlten Steuern geschieht. Oder was geschieht, falls Julian und Anna noch Steuern schulden?

Grundsätzlich gilt eine solidarische Haftung der Ehegatten für noch offene Steuern bis zum Zeitpunkt der getrennten Besteuerung. Das heisst, jeder Ehegatte kann für den gesamten Steuerausstand belangt werden.

Bereits geleistete Steuerbeträge für die Steuerperiode, in der die Scheidung bzw. Trennung stattgefunden hat, werden grundsätzlich je zur Hälfte gutgeschrieben, oder sie werden hälftig zurückerstattet, es sei denn, es besteht eine abweichende Vereinbarung oder eine gerichtliche Regelung.

Trennungsunterhalt

In den meisten Fällen werden Unterhaltsbeiträge an den ehemaligen Partner oder die Kinder bezahlt.
Allgemein gilt:

  • Der unterhaltspflichtige Ehegatte kann die Unterhaltsbeiträge vom Einkommen in Abzug bringen.
  • Der unterhaltsberechtigte Ehegatte muss die Unterhaltsbeiträge als Einkommen deklarieren.

Gleiches gilt für Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder.

 

 

Tipp: Falls sich die Ehegatten gegen Jahresende trennen, sollte sich der Ehegatte, der ausziehen wird, erst nach dem Jahreswechsel in der neuen Wohngemeinde anmelden , da andernfalls die Trennung für das ganze, fast abgelaufene Jahr steuerlich wirksam wird. Der ausziehende Steuerpflichtige wird nach dem höheren Tarif für Alleinstehende (Tarif A) besteuert, kann vom Einkommen aber noch keine Unterhaltsbeiträge abziehen, weil er erst gegen Ende Jahr ausgezogen ist.

 

Steuerfragen bei Scheidung oder Trennung

Wendet man nun den Tarif Alleinstehend (A) oder Familientarif (B) an? Welche Abzüge können bei einer Trennung geltend gemacht werden? Wer macht den Kinderabzug geltend? Und wie sieht die steuerliche Situation bei einer Eigentumswohnung aus? Diese und weitere Fragen beschäftigen Steuerpflichtige, die sich getrennt haben.

Aus steuerlicher Sicht muss die jeweilige Situation individuell betrachtet werden, damit die Steuererklärungen korrekt ausgefüllt werden können. Wichtig ist, dass die beiden Steuererklärungen übereinstimmen und sich nicht widersprechen.

 

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Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa, Steuerberaterin, ist seit 2017 bei der ZugerKB tätig. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung betreut sie komplexere Steuerfälle und internationale Kundschaft. Sie lebt ihren Beruf nach dem Motto «Steuern bezahlen müssen alle – bezahlen Sie aber nur so viel Sie müssen». In der Freizeit ist sie am liebsten mit ihrem Mann und den Kindern in der Natur unterwegs oder mit einem spannenden Buch im Garten.


Kategorien: Leben
Tags: Familie , Sparen , Steuern

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