Checkliste: Neues Erbrecht
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Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein neues Erbrecht, das unabhängig vom Datum eines Testaments oder Erbvertrags auf alle Todesfälle ab diesem Datum angewendet wird. Das Wichtigste, was sich geändert hat und zu beachten ist, erfahren Sie in unserer Checkliste.
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Übersicht zum Erbrecht ab 1. Januar 2023
- Ohne Verfügung von Todes wegen gilt die gesetzliche Erbfolge.
- Die gesetzlichen Erbanteile bleiben unverändert.
- Die Pflichtteile der Kinder werden auf ½ reduziert, jene für Eltern abgeschafft. Pflichtteile von Ehegatten bleiben unverändert mit ½ bestehen.
- Konkubinatspaare haben weiterhin kein gegenseitiges Erbrecht.
- Nach Abschluss eines Erbvertrags gilt für die Erblasserin bzw. den Erblasser grundsätzlich ein Schenkungsverbot, ausgenommen sind Gelegenheitsgeschenke.
- Rechtskräftig geschiedene Ehegatten haben weiterhin keine gegenseitigen erbrechtlichen Ansprüche. Die Ehegatten verlieren ihr Pflichtteilsrecht und ihre Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen jedoch bereits dann, wenn ein Scheidungsverfahren hängig gemacht wurde. Das gesetzliche Erbrecht bleibt jedoch bestehen. Das heisst, die Ehegatten müssten mittels letztwilliger Verfügung dem anderen Ehegatten die Erbansprüche zugunsten eines Dritten entziehen, und der überlebende Ehegatte erbt so bereits nicht mehr, wenn das Scheidungsverfahren zwar hängig, aber noch nicht rechtskräftig ist.
«Bei gesetzlichen Änderungen lohnt sich eine ehe- und erbrechtliche Beratung immer, damit der eigene Wille auch wie gewünscht umgesetzt wird.»
Adrian Burch, Berater Güter- und Erbrecht bei der Zuger Kantonalbank
Kategorien:
Leben