Checkliste: Steuerfolgen bei einer Trennung

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Bei einer Scheidung oder einer Trennung beschäftigen sich die Ehepaare mit persönlichen und finanziellen Fragen. Zum Beispiel: Wer bezahlt wem wie viel Alimente? Wie teilt man die gemeinsamen Vermögenswerte auf? Daher sind auch die steuerlichen Aspekte von grosser Bedeutung. Worauf zu achten ist, erfahren Sie in unserer Checkliste.

Ab welchem Zeitpunkt gilt die Ehe aus rechtlicher Sicht als getrennt?

Eine Ehe gilt als getrennt, wenn

  • der gemeinsame Haushalt abgeschafft wurde;
  • der Wille zur ehelichen Gemeinschaft mindestens bei einer Person fehlt;
  • keinerlei Gemeinschaftlichkeit der Mittel für den Lebensunterhalt mehr besteht.

Ab wann reicht man eine separate Steuererklärung ein?

Massgebend ist der Zivilstand am Ende der Steuerperiode. Beide Ehegatten haben für die Steuerperiode, in der sie sich getrennt haben, je eine separate Steuererklärung einzureichen.

Getrennte Steuerveranlagung

Für die getrennte Steuerveranlagung gilt

  • das Datum des Scheidungs- bzw. Trennungsurteils oder
  • das Datum der tatsächlichen Auflösung des gemeinsamen Haushalts.

Keine schriftliche Abmachung vorhanden?

Dem Steueramt reicht in diesem Fall die Tatsache, dass eine Trennung erfolgt ist. Ein schriftlicher Beweis für die Trennung ist nicht zwingend erforderlich.

Unklarheiten bei der Deklarierung

Die Steuererklärungsformulare haben beide Ehepartner erhalten, aber es bestehen noch Unklarheiten bezüglich der Deklarierung.

«Damit von Anfang an die richtigen Angaben gemacht werden, reichen Sie bitte bei der Steuerverwaltung eine Fristverlängerung ein. So haben Sie genügend Zeit, um die offenen Fragen zu klären.»

Daniela Kutlesa, Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank

Offene Steuerschulden

Es gilt die solidarische Haftung der Ehegatten. Das heisst, jeder Ehegatte kann für die gesamte Steuerschuld belangt werden.

Wer erhält bereits bezahlte Steuern?

Bereits bezahlte Beträge für die Steuerperiode, in der die Scheidung bzw. Trennung stattgefunden hat, werden grundsätzlich je zur Hälfte gutgeschrieben oder je zur Hälfte zurückerstattet, es sei denn, es besteht eine abweichende getroffene oder gerichtliche Vereinbarung.

Trennungsunterhalt

In den meisten Fällen werden Unterhaltszahlungen an den ehemaligen Partner oder an die Kinder geleistet. Allgemein gilt:

  • Der unterhaltspflichtige Ehegatte kann die Zahlungen vom Einkommen in Abzug bringen.
  • Der unterhaltsberechtigte Ehegatte muss die Zahlungen als Einkommen deklarieren.

Dies trifft auch für Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder zu.

Fragen, die geklärt werden müssen

Sind Sie sich nicht sicher, welcher der beiden Tarife – Alleinstehend (A) oder Familientarif (B) – angewendet werden muss? Wer deklariert den Eigenmietwert und den Steuerwert der gemeinsamen Eigentumswohnung? Wer darf die Hypothekarzinsen abziehen? Das sind nur einige Fragen, die Steuerpflichtige beschäftigen, die sich getrennt haben.

«Aus steuerlicher Sicht muss die Sachlage individuell betrachtet werden, um die beiden Steuererklärungen korrekt auszufüllen. Wichtig ist, dass die Steuererklärungen übereinstimmen und sich nicht widersprechen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.»

Daniela Kutlesa, Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank

 
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Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa, Steuerberaterin, ist seit 2017 bei der ZugerKB tätig. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung betreut sie komplexere Steuerfälle und internationale Kundschaft. Sie lebt ihren Beruf nach dem Motto «Steuern bezahlen müssen alle – bezahlen Sie aber nur so viel Sie müssen». In der Freizeit ist sie am liebsten mit ihrem Mann und den Kindern in der Natur unterwegs oder mit einem spannenden Buch im Garten.


Kategorien: Geld

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