Coronavirus: Änderung des kantonalen Steuergesetzes

, 1 Minuten

Das Coronavirus beschäftigt uns noch alle weiterhin – nicht nur im täglichen Leben. Zur Bewältigung der finanziellen Folgen, die die Pandemie ausgelöst hat, treten im Kanton Zug mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes die folgenden Massnahmen per 1. Januar 2021 in Kraft.

Senkung des Kantonssteuerfusses

Der Kantonssteuerfuss dient zur Ermittlung der tatsächlich geschuldeten Staatssteuern, die auf dem massgebenden Grundtarif basieren. Neu wird der Steuerfuss für die Steuerjahre 2021, 2022 und 2023 befristet um zwei Prozentpunkte auf neu 80 Prozent gesenkt.

Erhöhung der persönlichen Abzüge

Die Sozialabzüge reduzieren das erzielte Reineinkommen. Nach deren Abzug resultiert das für die effektive Steuerbelastung relevante steuerliche Einkommen. Diese persönlichen Abzüge werden befristet für die Steuerjahre 2021–2023 erhöht: für Alleinstehende auf neu 11’100 Franken und für Verheiratete auf neu 22’200 Franken.

Ausbau und Vereinfachung des Mieterabzugs

Der Mieterabzug wird neu einkommensunabhängig gewährt. Neu dürfen 30 Prozent der Wohnungsmiete bis maximal 10’000 Franken in Abzug gebracht werden.

#ZugerKBlog abonnieren
Stefania Conte

Stefania Conte

Stefania Conte ist seit 2020 als Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank tätig. Sie erledigt für unsere Kundinnen und Kunden das Ausfüllen der Steuererklärung. Gerne hilft sie bei Steuerfragen weiter und sorgt dafür, dass bei der jährlichen Deklaration keine Abzüge vergessen gehen. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit ihrer Familie unterwegs in der Natur.


Kategorien: Leben
Tags: Steuern

Ihr Kommentar muss noch durch einen Administrator freigegeben werden.

Weitere Kommentare
,