Coronavirus: Änderung des kantonalen Steuergesetzes
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Das Coronavirus beschäftigt uns noch alle weiterhin – nicht nur im täglichen Leben. Zur Bewältigung der finanziellen Folgen, die die Pandemie ausgelöst hat, treten im Kanton Zug mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes die folgenden Massnahmen per 1. Januar 2021 in Kraft.
Senkung des Kantonssteuerfusses
Der Kantonssteuerfuss dient zur Ermittlung der tatsächlich geschuldeten Staatssteuern, die auf dem massgebenden Grundtarif basieren. Neu wird der Steuerfuss für die Steuerjahre 2021, 2022 und 2023 befristet um zwei Prozentpunkte auf neu 80 Prozent gesenkt.
Erhöhung der persönlichen Abzüge
Die Sozialabzüge reduzieren das erzielte Reineinkommen. Nach deren Abzug resultiert das für die effektive Steuerbelastung relevante steuerliche Einkommen. Diese persönlichen Abzüge werden befristet für die Steuerjahre 2021–2023 erhöht: für Alleinstehende auf neu 11’100 Franken und für Verheiratete auf neu 22’200 Franken.
Ausbau und Vereinfachung des Mieterabzugs
Der Mieterabzug wird neu einkommensunabhängig gewährt. Neu dürfen 30 Prozent der Wohnungsmiete bis maximal 10’000 Franken in Abzug gebracht werden.