Coronavirus: Änderung des kantonalen Steuergesetzes

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Das Coronavirus beschäftigt uns noch alle weiterhin – nicht nur im täglichen Leben. Zur Bewältigung der finanziellen Folgen, die die Pandemie ausgelöst hat, treten im Kanton Zug mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes die folgenden Massnahmen per 1. Januar 2021 in Kraft.

Senkung des Kantonssteuerfusses

Der Kantonssteuerfuss dient zur Ermittlung der tatsächlich geschuldeten Staatssteuern, die auf dem massgebenden Grundtarif basieren. Neu wird der Steuerfuss für die Steuerjahre 2021, 2022 und 2023 befristet um zwei Prozentpunkte auf neu 80 Prozent gesenkt.

Erhöhung der persönlichen Abzüge

Die Sozialabzüge reduzieren das erzielte Reineinkommen. Nach deren Abzug resultiert das für die effektive Steuerbelastung relevante steuerliche Einkommen. Diese persönlichen Abzüge werden befristet für die Steuerjahre 2021–2023 erhöht: für Alleinstehende auf neu 11’100 Franken und für Verheiratete auf neu 22’200 Franken.

Ausbau und Vereinfachung des Mieterabzugs

Der Mieterabzug wird neu einkommensunabhängig gewährt. Neu dürfen 30 Prozent der Wohnungsmiete bis maximal 10’000 Franken in Abzug gebracht werden.

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Stefania Conte

Stefania Conte

Stefania Conte ist seit 2020 als Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank tätig. Sie erledigt für Sie das Ausfüllen der Steuererklärung. Haben Sie Fragen rund um die jährliche Deklaration? Gerne ist sie für Sie da. Sie profitieren von unserem Know-how und in vielen Fällen zudem von einer tieferen Steuerrechnung. Privat tankt sie in der Natur auf, zum Beispiel auf dem Bike rund um den schönen Zugersee.


Kategorien: Leben
Tags: Steuern

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