Ich bin nicht mehr fähig, selber für mich und mein Vermögen zu sorgen – was nun?

, 3 Minuten

Beat und Katja führen seit Kurzem einen gemeinsamen Haushalt, sind beruflich sehr engagiert und geniessen bis jetzt ein sorgenfreies und abwechslungsreiches Leben. Anders als ein Paar aus ihrem Freundeskreis. Der Ehemann dieses Paares hat einen Schlaganfall erlitten und hat sich davon leider nicht mehr erholt. Er ist plötzlich dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen.

Beat und Katja fragen sich nun, wie es wäre, wenn sie dasselbe oder ein ähnliches Schicksal treffen würde. Vor allem möchten sie nicht, dass in solchen Situationen fremde Personen für sie sorgen und entscheiden müssen.

Meine Tipps

1. Vollmacht über die Vermögenswerte

Dem Partner oder mindestens einem Familienangehörigen Vollmacht über die Vermögenswerte bei der Bank und/oder Post erteilen, damit diese bevollmächtigte Person Zahlungen erledigen oder Geldbezüge tätigen kann.

2. Generalvollmacht

Jemandem eine Generalvollmacht erteilen, damit diese bevollmächtigte Person den Vollmachtgeber auch gegenüber Vermietern, Versicherungen, Steuerbehörden usw. vertreten kann. Es ist aber zu beachten, dass Generalvollmachten nicht überall akzeptiert werden.

3. Vorsorgeauftrag

Errichtung eines Vorsorgeauftrags für den Fall der Urteilsunfähigkeit, da die Vollmacht auf dem Konto und/oder die Generalvollmacht zur Erledigung von weitergehenden Aufgaben nicht mehr genügt.

Im Vorsorgeauftrag bestimme ich eine Vertrauensperson, die sich bei meiner Urteilsunfähigkeit um mein persönliches Wohl kümmert, mein Einkommen und Vermögen verwaltet und mich im Rechtsverkehr vertritt. Die Errichtung eines Vorsorgeauftrags ist für Beat und Katja speziell wichtig, da Konkubinatspartner kein gesetzliches Vertretungsrecht haben. Auch Ehepartner können den anderen urteilsunfähigen Partner nicht einfach umfassend vertreten. Das Gesetz räumt ihnen lediglich die Befugnis ein, Rechtshandlungen zur Deckung des täglichen Unterhaltsbedarfs und die ordentliche Verwaltung des Einkommens und Vermögens vorzunehmen und nötigenfalls die Post zu öffnen und zu erledigen. Damit der Ehegatte den urteilsunfähigen Partner uneingeschränkt vertreten kann, sollten deshalb auch Ehegatten rechtzeitig einen Vorsorgeauftrag errichten.

4. Patientenverfügung

Errichtung einer Patientenverfügung für den Fall der Urteilsunfähigkeit. In dieser Verfügung lege ich im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen ich für den Fall, dass ich durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden kann, zustimme und welche ich ablehne.

In unserer Beratung werden alle diese Themen angesprochen und geeignete Regelungen getroffen. Klar, sind solche Themen eher schwere Kost, erleichtern aber im Notfall vieles.

Beat und Katja haben sich Zeit genommen und sich abgesichert. So sind sie auch für mögliche schwierige Situationen in ihrem Leben vorbereitet.

#ZugerKBlog abonnieren
Monika Günter

Monika Günter

Monika Günter ist bis Mai 2023 Leiterin Güter- und Erbrecht bei der ZugerKB gewesen. In dieser Funktion führte sie ihre Kundinnen und Kunden durch sämtliche rechtliche Fragen zur Nachlassregelung. Als Willensvollstreckerin begleitete sie die Erben bis zum Abschluss der Erbteilung. Abschalten vom beruflichen Alltag kann sie am besten beim Klavierspielen.


Kategorien: Leben

Ihr Kommentar muss noch durch einen Administrator freigegeben werden.

Weitere Kommentare
,