Zuger Kantonalbank

Vorsorgeplanung

Eine umfassende Vorsorgeplanung lohnt sich

Unabhängig davon, in welcher Lebensphase Sie sich zurzeit befinden: Wenn Sie Ihren Lebensstandard beibehalten möchten, ist es wichtig, dass Ihre Vorsorgesituation Ihren finanziellen Bedürfnissen entspricht. Und zwar in allen Lebenslagen und gegen alle Risiken abgesichert.

Davon profitieren Sie bei einem Vorsorge­planungsgespräch

  • Sie kennen Ihre aktuelle Vorsorgesituation und können die Tragweite der aufgedeckten Risiken einschätzen
  • Sie kennen die Möglichkeiten, die Ihnen zur Schliessung Ihrer spezifischen Vorsorgelücken zur Auswahl stehen
  • Sie haben einen Vorgehensplan sowie eine Entscheidungsgrundlage und können individuell Prioritäten setzen, wie Sie die Lücken schliessen
  • Sie fühlen sich sicher, weil Sie mit uns einen kompetenten Partner an Ihrer Seite haben

In einem individuellen Gespräch beantworten wir folgende Fragen:

  • Bin ich bei einer dauernden Invalidität genügend abgesichert?
  • Wie sieht die finanzielle Situation meiner Angehörigen im Falle meines Todes aus?
  • Kann ich meinen heutigen Lebensstandard mit den zu erwartenden Altersleistungen beibehalten?

Termin vereinbaren

Rufen Sie uns an oder buchen Sie ihren Termin online. Wir sind von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie da.

Freizügigkeitskonto – für Ihren temporären oder definitiven Austritt aus Ihrer Pensionskasse

Auf dem Freizügigkeitskonto deponieren Sie Ihre Gelder aus der beruflichen Vorsorge, wenn Sie temporär oder definitiv aus Ihrer Pensionskasse austreten.

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Sparen-3-Konto – für Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter

Das Sparen-3-Konto im Rahmen der Säule 3a ist besonders interessant, um Steuern zu sparen, Wohneigentum zu erwerben und Ihre Familie abzusichern.

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Mit der 3. Säule die persönliche Vorsorge selbst in die Hand nehmen

Ab 2029 wird die AHV laut Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) ein Umlagedefizit verzeichnen. Handeln ist deshalb notwendig. Doch was kann jede und jeder Einzelne dazu beitragen?

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Absicherung im Todesfall: Ein Testament allein reicht oft nicht aus

Philip Luthiger, Berater Güter- und Erbrecht bei der Zuger Kantonalbank, erklärt, worauf Ehepaare achten sollten – und weshalb ein Testament nicht immer genügt.

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Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a

Im November 2024 hat der Bundesrat eine bedeutende Änderung in der privaten Altersvorsorge beschlossen. Diese neue Regelung bietet Personen, die in einem bestimmten Jahr ihre 3a-Beiträge nicht vollständig einzahlen konnten, eine Möglichkeit, die Lücke in der Altersvorsorge zu schliessen. Nachträgliche Einzahlungen können erstmals im Jahr 2026 für das Steuerjahr 2025 getätigt werden.

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