Neu in der Schweiz: Wie funktioniert das Schweizer Vorsorgesystem?
, 4 Minuten
Wird der Wohnsitz in die Schweiz verlegt, ergeben sich in der Regel vorsorge- und steuertechnische Änderungen, die man genauer betrachten sollte. Wir geben einen kurzen Überblick über das Schweizer Vorsorgesystem.
Bild: © Adobe Stock, Rido
Quellensteuer in der Schweiz
Ausländische Arbeitnehmer, die in der Schweiz einen Wohnsitz haben und ein Einkommen erzielen, sind einkommens- und vermögenssteuerpflichtig. Je nachdem, ob eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besteht, wird zwischen Quellensteuern und «normalen» Einkommens- und Vermögenssteuern unterschieden.
Die Quellensteuertarife unterscheiden sich je nach Kanton. Die Steuer wird direkt vom Einkommen abgezogen. Übersteigt das Einkommen CHF 120’000 p.a. wird eine nachträgliche, ordentliche Veranlagung für das gesamte Einkommen und Vermögen durchgeführt.
Niederlassungsbewilligung und Steuern in der Schweiz
Mit der Erteilung der Niederlassungsbewilligung erfolgt der Wechsel in die «normale» Einkommens- und Vermögensbesteuerung. Der Steuerpflichtige reicht dazu jährlich eine Steuererklärung ein, mit der er sein im vorhergehenden Jahr erzieltes Einkommen deklariert und gewisse Abzüge tätigen kann. Dazu gehören beispielsweise Beiträge an die dritte Säule und freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Der Steuerpflichtige erhält direkt von der Steuerbehörde die entsprechende Steuerrechnung. Der Abzug der Steuer vom Einkommen entfällt.
Vorsorgesystem Schweiz: Drei-Säulen-Prinzip
Das schweizerische Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen, deren Grundzüge nachfolgend erläutert werden:
Staatliche Vorsorge (1. Säule)
Die staatliche Vorsorge ist für jede erwerbstätige Person obligatorisch und deckt einerseits die Risiken bei Invalidität und Tod (Krankheit und Unfall), aber auch das Langlebigkeitsrisiko ab. Die Leistungen werden nach dem durchschnittlich erzielten Einkommen und der Anzahl Beitragsjahre berechnet. Allerdings sind die frankenmässigen Leistungen beschränkt auf die nachfolgenden maximalen Werte:
Invalidität | CHF 28’680 p.a. |
Witwenrente | CHF 22’944 p.a. |
Kinderrente | CHF 11’472 p.a. |
Altersrente Einzelperson | CHF 28’680 p.a. |
Altersrente Ehepaare | CHF 43’020 p.a. |
Berufliche Vorsorge (2. Säule)
Die berufliche Vorsorge teilt sich grob in zwei Bereiche auf: Die Unfallversicherung gemäss UVG versichert sämtliche in der Schweiz erwerbstätigen Personen gegen die Risiken Erwerbsunfähigkeit und Invalidität sowie Tod durch Unfall. Der maximal versicherte Lohn beläuft sich dabei auf CHF 148’200 p.a. (maximaler UVG-Lohn). Zusammen mit den Leistungen der ersten Säule dürfen maximal 90% des UVG-Lohns erzielt werden. Die Pensionskasse hingegen versichert neben den Risiken Invalidität und Tod durch Krankheit auch Altersleistungen. Die Leistungen werden im Vorsorgeplan definiert und unterscheiden sich je nach Arbeitgeber und Vorsorgeplan. Das Altersguthaben kann anlässlich der Pensionierung in Renten- oder Kapitalform bezogen werden.
Die Finanzierung erfolgt in der Regel gemeinsam mit dem Arbeitgeber im Kapitaldeckungsverfahren: Jeder Versicherte spart sich sein Altersguthaben selbst an. Die Altersleistungen fallen deshalb je nach Höhe der Beiträge und des versicherten Lohns unterschiedlich aus.
Private Vorsorge (3. Säule)
Die dritte Säule (3a) kann mit einer Banklösung (Konto Sparen 3a) oder einer Versicherungspolice (gebundene Vorsorgepolice) umgesetzt werden und ist freiwillig. Wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, beläuft sich der Maximalbeitrag auf CHF 6’883 p.a. Besteht kein Pensionskassenanschluss, weil Sie beispielsweise selbstständig Erwerbender (Einzelfirma) sind, können 20 % des AHV-pflichtigen Einkommens, maximal CHF 34’416 p.a., einbezahlt werden. Die Beiträge können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden und mindern so die Steuerbelastung. Bei der Auszahlung der dritten Säule wird diese mit einer einmaligen Kapitalleistungssteuer erfasst. Diese wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz berechnet. Erwähnenswert ist zudem, dass das Vermögen und die Erträge innerhalb der dritten Säule steuerlich nicht erfasst werden.