Selbstständigkeit ja, aber wie?

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Der Wunsch nach Selbstständigkeit ist ein tief verankertes Bedürfnis der Menschen in der Schweiz. Gemäss Bundesamt für Statistik sind über 99 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz KMUs. Das heisst, es sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Die mit Abstand meistverbreitete Rechtsform ist die Einzelunternehmung. Auch Sie möchten sich selbstständig machen? Sie wissen aber nicht, wie und welche Rechtsform für Sie die richtige ist? Wir helfen Ihnen.

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Unternehmensrechtsformen in der Schweiz im Überblick

Betrachten wir die drei häufigsten Rechtsformen in der Schweiz: die Einzelunternehmung, die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dieser Beitrag geht auf die Einzelunternehmung ein.

Die Gründung einer Einzelunternehmung ist einfach. Die Eintragung im Handelsregister ist gleichbedeutend mit der Gründung. Wobei die Eintragung erst ab einem Jahresumsatz von 100’000.00 Franken zwingend notwendig ist. Die Eintragung im Handelsregister schützt den Firmennamen, führt aber auch dazu, dass der Firmeninhaber auf Konkurs betrieben werden kann. Im Firmennamen muss der Name der gründenden Person ersichtlich sein. Als Zusatz zulässig sind Sachbezeichnungen oder Fantasiebezeichnungen. Auch die Buchhaltungsanforderungen sind einfach. Bis zu einem Umsatz von 500’000.00 Franken gelten die Buchhaltungs- und Rechnungslegungsvorschriften des Obligationenrechts. Vergessen Sie nicht, einen Antrag bei der AHV zu stellen, um den Selbstständigkeitsstatus zu erlangen. Je nach Branche gelten unterschiedliche Bedingungen. Beispielsweise ist im Baugewerbe die Suva für die Statusbeurteilung zuständig.

Checkliste zur Gründung einer Einzelunternehmung

  • Firmennamen wählen. Beim kantonalen Handelsregisteramt können Sie feststellen, ob es Ihren Firmennamen schon gibt
  • Anmeldung beim Handelsregisteramt ab einem Umsatz von 100’000.00 Franken
  • Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse
  • Haben Sie Mitarbeitende? Wenn ja: Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse und obligatorische Versicherungen für BVG und UVG
  • Mehrwertsteuerpflicht abklären; bei einer Einzelunternehmung muss erst ab 100'000 Franken ein Handelsregistereintrag erfolgen
  • Bankkonto eröffnen, um Buchhaltung von privaten Ausgaben zu trennen

Welche Vorteile bietet die Einzelunternehmung?

  • Einzelunternehmung bietet grosse unternehmerische Freiheit bei nicht vorgegebenem Kapitaleinsatz
  • Einfache Gründung: kaum Formalitäten, wenig Gebühren
  • Einfacher Verwaltungsaufwand im Gegensatz zur Aktiengesellschaft oder zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Nachteile der Einzelunternehmung

  • Inhaberschaft der Einzelunternehmung haftet mit gesamtem Privat- und Geschäftsvermögen
  • Besitzverhältnisse sind transparent aufgeführt. Bei der Aktiengesellschaft zum Beispiel sind diese eher anonym
  • Name der Einzelunternehmung: Gründungsperson muss zwingend im Namen enthalten sein (spricht auch nicht für Privatsphäre)

Eignet sich nun die Einzelfirma für meine Selbstständigkeit?

In gewissen Situationen macht eine Einzelunternehmung durchaus Sinn. Zum Beispiel, wenn die Gründung schnell gehen soll und Sie wenig Kapital einsetzen können oder wollen. Zudem erlaubt die Gründung einer Einzelunternehmung den Vorbezug von Vorsorgegeldern. Wobei danach der erneute Aufbau der Vorbezüge nicht verpasst werden sollte.

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Stefan Künzli

Stefan Künzli

Stefan Künzli, Leiter Firmenkunden Marktregion Lorze, ist seit Februar 2020 bei uns. Seine Passion liegt in der Betreuung von Firmenkunden und von deren Exponenten. Ob Neugründung, Unternehmensfinanzierungen, Immobilienfinanzierungen oder Nachfolgefinanzierungen – jeder Tag ist anders. Privat ist er Fussballfan, steht im Sommer gerne am Grill und verbringt Zeit in der freien Natur.


Kategorien: Zukunft
Tags: Finanzieren

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