Das ABC-Lexikon mit Steuertipps (Buchstaben I–P)

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Wissen Sie, wie Kryptowährungen zu versteuern sind? Kennen Sie den Begriff «Obhut»? Und können Pflegeheimkosten als Abzug geltend gemacht werden?

Bild: © Adobe Stock, Magele Picture 

In unserem ersten Teil haben wir bereits spannende Themen mit Steuertipps zu den Buchstaben A bis H behandelt. Im zweiten Teil befassen wir uns mit den Buchstaben I bis P.

IV-Rente

IV-/AHV-Renten sind zu 100 Prozent steuerbar und unter der Beilage der entsprechenden Rentenbestätigung zu deklarieren.

Jackpot – Lottogewinn

Gewinne bis zu 1’000’000 Franken sind seit dem 1. Januar 2019 (oder bis zu einem nach kantonalem Recht bestimmten höheren Geldbetrag) steuerfrei. Nur was darüber liegt, ist weiterhin zu versteuern. Das Gleiche gilt für Gewinne aus Sportwetten, grossen Geschicklichkeitsspielen sowie Online-Teilnahmen an Spielbankenspielen, sofern diese in der Schweiz zugelassen sind.

Steuertipp

Informieren Sie sich in unserem Blog-Beitrag «Lottogewinn» über das neue Geldspielgesetz gültig seit 1. Januar 2019 und über die abzugsfähigen Einsatzkosten.

Kryptowährungen im Steuerwesen

Bitcoin, Ether, Stellar … Das Interesse an Kryptowährungen hat inzwischen auch kleine Privatanleger erreicht. Der Besitz von Kryptowährungen ist wirtschaftlich vergleichbar mit dem Besitz von Bargeld oder Edelmetallen. Somit sind auch die Kryptowährungen in der Steuererklärung im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis als «übrige Guthaben» in Schweizer Franken zu deklarieren und unterliegen auf Kantons- und Gemeindeebene der Vermögenssteuer. Den Bestand an Kryptowährungen können Sie nachweisen mittels Ausdruck der digitalen Brieftasche («Wallet»), in der die digitalen Währungen abgelegt werden.

Steuertipp

Sie möchten wissen, welchen Wert Sie deklarieren müssen? Welche Steuerfolgen aus dem Kapitalgewinn bzw. Kapitalverlust resultieren? Finden Sie die Antworten in unserem Blog-Beitrag «Wie versteuere ich Kryptowährungen?».

Leasing

Laut Bundesgericht stellt ein Leasingvertrag aus steuerlicher Sicht keinen Kreditvertrag dar. Leasingraten, etwa für Autos, sind im Gegensatz zu anderen Schuldzinsen im Normalfall nicht abzugsfähig. Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit können die Leasingraten jedoch als Aufwand verbucht werden.

Mutterschaftsentschädigungen

Mutterschaftsentschädigungen stellen Ersatzeinkommen dar und sind vollumfänglich steuerpflichtig.

Nebenerwerb

Als Nebenerwerb gelten die Einkünfte, die nebst einem 100-Prozent-Arbeitspensum (ganzjährig) erarbeitet werden. In der Regel können 20 Prozent der Nettoeinkünfte, in den meisten Kantonen mindestens 800 Franken und höchstens 2’400 Franken pro Jahr, ohne besonderen Nachweis abgezogen werden. Werden höhere Auslagen geltend gemacht, müssen sämtliche Auslagen nachgewiesen werden. Die Abzüge dürfen die Nettoeinkünfte nicht übersteigen.

Obhut

Bei einer Trennung oder Scheidung hört man oft den Begriff «Obhut». Die elterliche Obhut ist die Befugnis, mit dem Kind zusammenzuwohnen, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft zu leben. Wenn das Kind überwiegend bei einem Elternteil wohnt, spricht man von alleiniger Obhut. Wohnt das Kind bei beiden Elternteilen, spricht man von geteilter oder alternierender Obhut.

Pflegeheimkosten und ungedeckte Krankheitskosten

Pflegeheimkosten und weitere selbst getragene Gesundheitskosten können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.

Steuertipp

Sehen Sie ein Berechnungsbeispiel sowie weitere Informationen zu ungedeckten Krankheitskosten in unserem Blog-Beitrag «Sind Pflegeheim- und ungedeckte Krankheitskosten steuerlich abzugsfähig?».

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Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa, Steuerberaterin, ist seit 2017 bei der ZugerKB tätig. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung betreut sie komplexere Steuerfälle und internationale Kundschaft. Sie lebt ihren Beruf nach dem Motto «Steuern bezahlen müssen alle – bezahlen Sie aber nur so viel Sie müssen». In der Freizeit ist sie am liebsten mit ihrem Mann und den Kindern in der Natur unterwegs oder mit einem spannenden Buch im Garten.


Kategorien: Geld
Tags: Steuern

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