Das ABC-Lexikon mit Steuertipps (Buchstaben A–H)

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Wissen Sie, wie ausländische Liegenschaften zu versteuern sind? Kennen Sie den Begriff «FABI»? Und kennen Sie sich bei der Grundstückgewinnsteuer wirklich aus?

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Das Steuer-Lexikon

Seien wir ehrlich: Es gibt spannendere Themen als Steuern, und doch begleiten sie uns ein Leben lang. Steuerpflichtigen ist häufig unklar, welche Vermögens- oder Mittelzuflüsse in der Steuererklärung zu deklarieren sind oder ob es sich um einen steuerfreien Vorgang handelt. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick und haben für Sie ein ABC-Lexikon mit wertvollen Steuertipps zusammengestellt. Im ersten Teil befassen wir uns mit den Buchstaben A bis H.

Ausländische Liegenschaften

Liegenschaften werden grundsätzlich am Ort der Lage besteuert. Das heisst jedoch nicht, dass Sie Ihre ausländische Liegenschaft in Ihrer Schweizer Steuererklärung nicht deklarieren müssen. Im Gegenteil: Der Steuerwert der Liegenschaft sowie der Ertrag daraus werden nämlich zu den satzbestimmenden Faktoren herangezogen. Das heisst, sie beeinflussen den hierzulande anwendbaren Steuersatz. Für die Deklaration der Liegenschaft im Ausland werden die gleichen Grundsätze angewendet wie im Kanton, in dem Sie wohnhaft sind. Für die Einkommenssteuer ist der Eigenmietwert beziehungsweise der Mietertrag zu deklarieren. Für die Vermögenssteuer ist der Steuerwert der Liegenschaft massgebend, im Normalfall der Kaufpreis.

Steuertipp

Das Thema der ausländischen Liegenschaften ist komplex. Die Auswirkung einer ausländischen Liegenschaft auf Ihre Schweizer Steuerrechnung kann daher nicht pauschalisiert, sondern nur im Gesamtkontext Ihrer individuellen Situation untersucht werden. Machen Sie sich schlau, und lesen Sie unseren detaillierten Blog-Beitrag Liegenschaft im Ausland.

Baukreditzinsen

Als Baukredite gelten alle Fremdmittel, die für die Finanzierung der Erstellung einer Baute eingesetzt werden. Die Qualifikation erfolgt unabhängig von der Herkunft und der Sicherung der Fremdmittel. Die Schulden gelten bis zur Bauvollendung als Baukredite. Baukreditzinsen gehören bei der Einkommenssteuer zu den abzugsfähigen privaten Schuldzinsen und können in der Steuererklärung deklariert werden. Achtung: Diese Zinsen gelten hingegen bei der direkten Bundessteuer als Anlagekosten und sind deshalb dort nicht abzugsberechtigt.

CHF Bargeld oder Gold

Falls Sie zu Hause oder im Tresor Bargeld (auch ausländische Banknoten) und Gold aufbewahren, müssen diese in der Steuererklärung unter «Vermögen» aufgeführt werden. Der Frankenbetrag ist einfach zu bestimmen. Den Wert des Goldes oder die Umrechnungskurse der ausländischen Währung müssen Sie in der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) heraussuchen. Versteuern Sie die Werte nicht oder nicht korrekt, machen Sie sich strafbar. Das wäre eine Steuerhinterziehung.

Steuertipp

Nicht deklarierte Vermögenswerte wie Wertschriften, Bankkonten, Bargeldreserven oder eine Ferienwohnung in Italien können zum Verhängnis werden. Wenn man gegenüber der Steuerverwaltung falsche Angaben macht oder Tatbestände verheimlicht, die zu einer tieferen oder ausgefallenen Steuerbelastung führen, begeht man Steuerhinterziehung. Dabei gilt, dass nicht nur vorsätzliches Handeln, sondern auch Fahrlässigkeit reicht, um ein Verschulden zu bewirken. Was müssen Sie beachten? Erfahren Sie mehr in unseren Blog-Beitrag Steuerhinterziehung.

Darlehen

Wenn Sie jemandem Geld leihen, müssen Sie die Summe und die erhaltenen Zinsen als Forderung im Wertschriftenverzeichnis aufführen. Im umgekehrten Fall, falls Sie sich von jemandem Geld leihen, müssen Sie die Summe als Schuld im Schuldenverzeichnis inklusive bezahlter Zinsen aufführen.

Ergänzungsleistungen 

Diese Leistungen der öffentlichen Hand oder von Sozialversicherungen sind nicht steuerpflichtig und müssen auch nicht deklariert werden. Aber Achtung: Falls Sie in der Steuererklärung Pflege- und Heimkosten deklarieren, müssen die Ergänzungsleistungen als Leistungen Dritter in Abzug gebracht werden.

FABI: Begrenzung des Fahrkostenabzugs 

Für den Arbeitsweg dürfen bei der direkten Bundessteuer (DBSt) seit der Steuerperiode 2016 nur noch Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 3’000 Franken geltend gemacht werden. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern sind die Kantone grundsätzlich frei, den Maximalbeitrag des Pendlerabzugs selber zu bestimmen. Einige Kantone haben ab der Steuerperiode 2018 bereits einen Maximalbeitrag festgesetzt. Zudem müssen Arbeitnehmer, die ein Geschäftsfahrzeug nutzen, ein zusätzliches Einkommen versteuern.

Grundstückgewinnsteuer

Das Haus oder die Wohnung ist verkauft – jedoch vergessen viele einen Kostenfaktor: die Grundstückgewinnsteuer. Abzugsfähig sind nur die wertvermehrenden Investitionen (z. B. Ausbau des Dachgeschosses, Garagenanbau oder Wintergarten).

Steuertipp

Sie möchten wissen, wie hoch die Grundstückgewinnsteuer ausfällt? Was geschieht, wenn Sie eine Ersatzliegenschaft kaufen? Machen Sie sich schlau, und lesen Sie unseren Blog-Beitrag «Grundstückgewinnsteuer – Das müssen Sie beachten», wenn Sie Ihr Eigenheim verkaufen!

Hilfslosenentschädigungen 

Genau wie die Ergänzungsleistungen sind die Leistungen der Hilfslosenentschädigung nicht steuerpflichtig und müssen auch nicht deklariert werden.

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Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa, Steuerberaterin, ist seit 2017 bei der ZugerKB tätig. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung betreut sie komplexere Steuerfälle und internationale Kundschaft. Sie lebt ihren Beruf nach dem Motto «Steuern bezahlen müssen alle – bezahlen Sie aber nur so viel Sie müssen». In der Freizeit ist sie am liebsten mit ihrem Mann und den Kindern in der Natur unterwegs oder mit einem spannenden Buch im Garten.


Kategorien: Geld
Tags: Steuern

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