Von der ersten Steuererklärung bis zur Pension: Steuertipps für jede Lebensphase

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Steuern begleiten uns ein Leben lang. Doch je nach Lebensphase verschieben sich die Prioritäten – und mit ihnen die steuerlichen Schwerpunkte. Was für eine junge Einzelperson sinnvoll ist, unterscheidet sich stark von den Abzügen für Familien oder für Menschen im Pensionsalter. Ein Überblick über einige Steuertipps für die drei typischen Lebensphasen.

Daniela Kutlesa, Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank

Erste Lebensphase: Single, Ausbildung und Berufseinstieg

In jungen Jahren liegt der Fokus oft auf Ausbildung, Karriereaufbau und finanzieller Selbstständigkeit. Gerade in dieser Phase können wichtige steuerliche Fundamente gelegt werden. Ein wichtiger Punkt ist die frühzeitige Einzahlung in die Säule 3a. Auch kleine Beträge können steuerlich geltend gemacht werden und zahlen sich langfristig aus.
Mit den Vorsorgeprodukten der Zuger Kantonalbank tragen Sie aktiv zu Ihrer finanziellen Altersvorsorge bei und optimieren Ihre Steuerbelastung. Zudem können Weiterbildungs- und Umschulungskosten nach Abzug des Arbeitgeberanteils von den Steuern abgezogen werden. Ebenfalls abzugsfähig sind Lehrmittel und Kursgebühren. Auch Berufsauslagen, etwa für den Arbeitsweg oder die Verpflegung, können berücksichtigt werden. Auch wenn das Einkommen in dieser Phase oft noch tiefer ist, lohnt sich ein genauer Blick auf mögliche Abzüge.

Zweite Lebensphase: Familie, Kinder und Wohnen

Mit der Familiengründung verändern sich nicht nur die Lebensumstände, sondern auch die Steuererklärung. Eltern profitieren von Kinderabzügen. Der Kinderabzug bei den Steuern kann bereits im Jahr der Geburt berücksichtigt werden und gilt für minderjährige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für volljährige Kinder in Erstausbildung besteht der Anspruch auf Kinderabzüge in vielen Kantonen weiter, häufig bis zum 25. Altersjahr.
Kosten für die Drittbetreuung von Kindern, etwa in einer Kita oder durch eine Tagesfamilie, können steuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Betreuung erforderlich ist, weil beide Elternteile erwerbstätig sind, sich in Ausbildung befinden oder aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst betreuen können. Bei Teilzeitarbeit entsprechend nur an den tatsächlichen Arbeitstagen. Je nach Kanton gelten zudem Maximalbeträge pro Kind und Jahr – ein genauer Blick lohnt sich, da diese in vielen Kantonen in den letzten Jahren nach oben angepasst wurden und somit grössere Abzüge zulassen. Auch Krankenkassenprämien können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge abgezogen werden und bestimmte Gesundheitskosten wie zum Beispiel selbst getragene Zahnarztkosten können steuerlich berücksichtigt werden, soweit diese einen bestimmten Selbstbehalt übersteigen.

Welche Möglichkeiten hat man als Familie, um Geld anzusparen?

Die Zuger Kantonalbank bietet zahlreiche Alternativen zum klassischen Sparkonto, wie zum Beispiel den ZugerKB Fondssparplan. Mit einem Fondssparplan kann man schon mit kleinen monatlichen Beträgen systematisch ein Vermögen aufbauen.

Was sind die Vorteile des Fondssparens?

  • Höhe und Häufigkeit der Einzahlungen sind frei wählbar
  • Bei regelmässigen Einzahlungen profitieren Sie vom Durchschnittspreiseffekt
  • Auszahlungen sind jederzeit möglich
  • Kontoführung ist kostenlos
  • Bereits mit kleinen Sparbeiträgen erhalten Sie Zugang zu einer diversifizierten und professionell verwalteten Wertschriftenlösung
  • Kapitalgewinne aus dem Fondssparplan sind in der Regel steuerfrei

Wie sorge ich am besten für meine Kinder vor?

Hier eignet sich besonders ein «ZugerKB Geschenk-Fondssparplan». Damit sorge ich für künftige Ausgaben vor und erleichtere meinem Kind den finanziellen Start ins Erwachsenenleben. Übrigens ist der Geschenk-Fondssparplan auch hervorragend geeignet für Gotti, Götti oder Grosseltern, die regelmässig einen finanziellen Beitrag leisten wollen.

Dritte Lebensphase: Pensionierung und Alter

Im Alter verschieben sich die steuerlichen Schwerpunkte erneut. Das Einkommen sinkt oft, gleichzeitig steigen jedoch die Gesundheitskosten. Viele Krankheits- und Pflegekosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können unter bestimmten Voraussetzungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dazu gehören beispielsweise Zahnarztkosten, Hilfsmittel oder die Kosten für ein Pflegeheim. Auch Vorsorgeleistungen und Renten sollten steuerlich gut geplant werden, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden. Eine sorgfältige Steuerplanung bleibt also auch nach der Pensionierung wichtig. Was immer Sie vorhaben: Eine Finanzplanung ist das ideale Instrument, um die finanziellen Herausforderungen in jedem Abschnitt des Lebens optimal zu meistern.

«Steueroptimierung ist kein einmaliges Thema, sondern ein lebenslanger Prozess. Wer seine Lebensphase kennt und die entsprechenden Abzüge nutzt, kann Jahr für Jahr Steuern sparen – oft mit wenig Aufwand. Ein regelmässiger Blick auf die Steuererklärung lohnt sich in jedem Alter.»

Daniela Kutlesa, Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank

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Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa, Steuerberaterin, ist seit 2017 bei der ZugerKB tätig. Seit 2010 ist sie Expertin im Steuerbereich. Sie lebt ihren Beruf nach dem Motto «Steuern bezahlen müssen alle – bezahlen Sie aber nur so viel Sie müssen.» In der Freizeit ist sie am liebsten mit ihrem Mann und den Kindern in der Natur unterwegs. Ihre Leidenschaft für Bewegung lebt sie beim Joggen aus, oder wenn sie mit ihrem Rennrad Kilometer um Kilometer hinter sich lässt.


Kategorien: Leben

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