Teil II: Das Steuer-Lexikon (Buchstaben I–P)
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Wie versteuern Sie Ihre Kunstwerke? Wissen Sie, ob man einen Gewinn aus einem Glücksspiel versteuern muss? Und können Negativzinsen als Abzug geltend gemacht werden?
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Begriffserklärung Steuern
Im ersten Teil unseres Steuer-Lexikons haben wir bereits spannende Themen mit Steuertipps zu den Buchstaben I–P behandelt. Jetzt erweitern wir das ABC.
Immobilien
Immobilien werden grundsätzlich am Ort der Lage besteuert. Falls Sie im Besitz einer Immobilie sind, dann ist diese Liegenschaft in der Steuererklärung zu deklarieren. Als Einkommen wird der sogenannte Eigenmietwert deklariert und als Vermögen der Steuerwert.
Achtung! Auch ausländische Liegenschaften sind in der Schweizer Steuererklärung zu deklarieren. Der Steuerwert der ausländischen Liegenschaft sowie der Ertrag daraus werden nämlich zu den satzbestimmenden Faktoren herangezogen. Das heisst, sie beeinflussen den hierzulande anwendbaren Steuersatz. Für die Deklaration der Liegenschaft im Ausland werden die gleichen Grundsätze angewendet wie im Kanton, in dem Sie wohnhaft sind. Für die Einkommenssteuer ist der Eigenmietwert beziehungsweise der Mietertrag zu deklarieren. Für die Vermögenssteuer ist der Steuerwert der Liegenschaft massgebend, im Normalfall der Kaufpreis.
Steuertipp für ausländische Liegenschaften
Das Thema der ausländischen Liegenschaften ist komplex. Die Auswirkung einer ausländischen Liegenschaft auf Ihre Schweizer Steuerrechnung kann daher nicht pauschalisiert, sondern nur im Gesamtkontext Ihrer individuellen Situation untersucht werden. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Weitere Infos finden Sie auch im Blog-Beitrag «Der Traum vom Ferienhaus».
Jackpot – Gewinn aus Glücksspiel
Gewinne aus Sportwetten, grossen Geschicklichkeitsspielen und aus Online-Teilnahmen an Spielbankenspielen bis zu 1’000’000 Franken (oder bis zu einem nach kantonalem Recht bestimmten höheren Geldbetrag) sind seit dem 1. Januar 2019 steuerfrei! Nur was darüber liegt, ist weiterhin zu versteuern (sofern diese Glücksspiele in der Schweiz zugelassen sind).
Steuertipp
Informieren Sie sich in unserem Blog-Beitrag «Wie versteuere ich meinen Lottogewinn?».
Kunstwerke
Bei Kunstwerken stellt sich als Erstes folgende Frage: steuerfreies Wohnungsmobiliar oder steuerbare Kapitalanlage? Hausrat ist, was Wohnzwecken dient, sich im Haus befindet und zur üblichen Einrichtung einer Wohnung gehört: Möbel, Teppiche, Kücheneinrichtung. Gewisse Gegenstände – wie Bilder oder Schmuck – können jedoch sowohl steuerfreier Hausrat als auch steuerbare Kapitalanlage sein.
Unser Tipp
Den Wert des Kunstgegenstands regelmässig überprüfen und bei Unsicherheit die Steuerbehörde auf das Vermögensobjekt hinweisen, wobei auch die Bewertungsmethode anzugeben ist. Sie möchten wissen, zu welchem Wert die Kunst zu deklarieren ist? Entnehmen Sie weitere spannende Informationen aus unserem Blog-Beitrag «Mögliches Steuerrisiko in Ihrem Wohnzimmer».
Lebensversicherungen
Lebensversicherungen sind in der Steuererklärung im Vermögen mit Ausnahme der Vorsorgepolicen und Freizügigkeitskonten zu deklarieren, die im Rahmen der anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) abgeschlossen worden sind.
Mietzinsabzug Kanton Zug
Der Kanton Zug und der Kanton Waadt sind die einzigen Kantone der Schweiz, die einen speziellen Mieterabzug bis zu einem gewissen Reineinkommen kennen. Schauen Sie auf der Website der Steuerverwaltung Zug nach.
Negativzinsen
Negativzinsen sind nicht abzugsfähig. Auch nicht abzugsfähig sind zudem Amortisationen, Baurechtszinsen bei selbst bewohnten Liegenschaften sowie Leasingzinsen.
Orgel und andere Instrumente
Musikinstrumente gehören zur Kategorie der persönlichen Gebrauchsgegenstände. In diese von der Vermögenssteuer befreite Kategorie fallen Kleider und Taschen sowie Sportgeräte – vom Bike über den Gleitschirm bis zur Taucherausrüstung –, Fotoapparate und Musikinstrumente, wenn es sich nicht um wertvolle Einzelstücke handelt wie etwa eine Stradivari-Geige. Auch Schmuckstücke, wie etwa Eheringe oder eine Luxusuhr mit einem Wert von 50’000 Franken, die getragen wird, sind persönliche Gegenstände und in den meisten Kantonen nicht steuerbar.
Pensionskasseneinkauf
Einkäufe in Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Ein Einkauf lohnt sich am meisten, wenn man in einem Jahr ausserordentlich hohe Einnahmen, wie Bonus oder Dividendenerträge, erzielt. Aufgrund der progressiven Ausgestaltung der Steuertarife ist der Spareffekt so am grössten, da die Progression dank dem Einkauf reduziert werden kann. Zu beachten ist jedoch, dass man nach dem Einkauf drei Jahre lang kein Kapital aus der Pensionskasse beziehen darf. Ansonsten muss man die Steuer, die man durch den Einkauf gespart hat, nachzahlen.
Lesen Sie auch unseren Beitrag zu den Buchstaben A–H.