Teilzeit arbeiten – Vorsicht bei der Vorsorge
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Kinder grossziehen, Hausarbeit verrichten, sich um Angehörige kümmern: Noch immer sind es meistens die Frauen, die ihr Arbeitspensum reduzieren. Doch das kann im Alter zum Problem werden, beachten Sie unsere Hinweise.
Vorsorgetipps bei Teilzeitpensum
Damit eine Reduktion des Arbeitspensums für Frauen und Männer nicht zum Verhängnis wird, erhalten Sie im folgenden Beitrag von Philipp Baggenstos, Leiter Finanzplanung, Steuern und Berufliche Vorsorge, Tipps, worauf Sie bei einem Teilzeitpensum achten müssen.
1. Säule (AHV): Weniger arbeiten = niedrigere Rentenleistung
Bei der AHV gilt zwar auch bei Teilzeitarbeit die jährliche Beitragspflicht, aber tiefere Beiträge führen zu niedrigeren Leistungen im Alter. Die aktuellen Beträge der monatlichen Altersrente liegen zwischen 1’225 und 2’450 Franken – vorausgesetzt, es wurde ab dem 21. Lebensjahr ununterbrochen eingezahlt.
2. Säule: Die Pensionskasse füllt die Lücken nur bedingt
Zuerst einmal stellt sich die Frage: Gehören Sie einer Pensionskasse an? Sie sind nur versichert, sofern Ihr Erwerbseinkommen über 22’050 Franken pro Jahr liegt. Diese Mindesthöhe gilt für das Jahr 2023. Wenn Sie weniger verdienen, sind Sie grundsätzlich nur in der AHV versichert (1. Säule). Mein Tipp: Klären Sie bei Ihrem Arbeitgeber ab, ob Ihre Pensionskasse den Koordinationsabzug freiwillig im Verhältnis zum Arbeitspensum bemisst. Bringen Sie den Verbesserungsvorschlag bei Ihrem Arbeitgeber ein, falls der volle Koordinationsabzug zum Einsatz kommt. Denn mit einem gewichteten Abzug haben Sie einen höheren versicherten Lohn und profitieren im Alter von höheren Leistungen.
Erklärung Koordinationsabzug: Beim Koordinationsabzug erheben Pensionskassen nur Beiträge auf den Lohnteilen, die nicht schon durch die AHV (1. Säule) versichert sind. Damit wird bezweckt, dass Lohnbestandteile nicht doppelt versichert werden.
«Besonders wer weniger verdient, muss noch genauer auf seine Vorsorge achten.»
Philipp Baggenstos, Leiter Finanzplanung, Steuern und Berufliche Vorsorgek
Säule 3a: Chancen nutzen und das Geld für sich arbeiten lassen
Alle Personen mit einem AHV-pflichtigen Einkommen können in die Säule 3a (gebundenes Sparen) einzahlen. Für das Jahr 2023 können maximal 7’056 Franken eingezahlt werden. Alle Einzahlungen bis zu diesem Betrag können in der Steuererklärung angegeben werden – entsprechend profitieren Sie von einer Steuereinsparung. Und wenn Sie den langfristigen Anlagehorizont optimal ausnutzen möchten, sollten Sie in Wertschriften investieren. Dann arbeitet unter Umständen Ihr Geld sprichwörtlich für Sie.
Hinweis: Bis zu 20 Prozent Ihres Nettoerwerbseinkommens (maximal 35’280 Franken) können Sie einzahlen und steuerlich geltend machen, wenn Sie über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügen, aber keiner Pensionskasse angeschlossen sind.
Geldbeutel mit mehreren Jobs aufbessern macht nicht immer Sinn
Viele Geringverdienende halten sich mit mehreren Arbeitsstellen über Wasser. Wenn Sie dabei bei jedem Job weniger als 22’050 Franken verdienen, müssen Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sein. Doch ohne Pensionskasse verringern sich auch Ihre Altersleistungen. Wenn Sie mit mehreren Arbeitgebern mehr als 22’050 Franken verdienen, sollten Sie sich freiwillig über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern lassen, um auch die Risiken Invalidität und Todesfall angemessen absichern zu können. Oder Sie klären ab, ob Sie sich bei einem Ihrer Arbeitgeber versichern lassen können, und bitten die anderen Arbeitgeber, diese Pensionskasse zu bedienen. Aber Vorsicht: Verdienen Sie bei zwei Arbeitgebern jeweils mehr als 22’050 Franken und sind obligatorisch entsprechend in der Pensionskasse versichert, wird der oben beschriebene Koordinationsabzug bei beiden gemacht. Da ein doppelter, die Stellenprozente nicht berücksichtigender Abzug Ihre Leistungen im Alter schmälert, sollten Sie dies unbedingt vermeiden.
In der Altersvorsorge bewegt sich gesetzlich was
Die AHV-Reform tritt Anfang 2024 in Kraft. Zu einer Volksabstimmung werden die im Parlament dieses Jahr verabschiedeten Änderungen zur BVG-Reform der 2. Säule kommen.
Das Sparen soll im BVG gestärkt werden:
- Lohneintrittsschwelle von 22’050 auf 19’845 Franken senken
- Senkung des Koordinationsabzugs auf neu 20 Prozent des AHV-Lohns
- Vereinfachung der Altersgutschriften von vier verschiedenen Lohnprozentstufen auf neu zwei Stufen
Gleichzeitig wird der Mindestumwandlungssatz im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge von heute 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt. Damit werden die Renten sinken. Umso wichtiger wird die private Vorsorge.
Jedes Jahr Steuern sparen, das Geld für sich arbeiten lassen und entspannt älter werden.