Wie funktioniert das Schweizer Vorsorgesystem?

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Wird der Wohnsitz in die Schweiz verlegt, ergeben sich in der Regel vorsorge- und steuertechnische Änderungen, bei denen sich eine genauere Betrachtung lohnt. Wir geben einen kurzen Überblick über das Schweizer Vorsorgesystem.

Quellensteuer in der Schweiz

Ausländische Arbeitnehmende, die in der Schweiz einen Wohnsitz haben und ein Einkommen erzielen, sind einkommens- und vermögenssteuerpflichtig. Je nachdem, ob eine Aufenthalts- oder eine Niederlassungsbewilligung besteht, wird zwischen Quellensteuern und «normalen» Einkommens- und Vermögenssteuern unterschieden.

Die Quellensteuertarife unterscheiden sich je nach Kanton. Die Steuer wird direkt vom Einkommen abgezogen. Übersteigt das jährliche Einkommen CHF 120’000, wird eine nachträgliche, ordentliche Veranlagung für das gesamte Einkommen und Vermögen durchgeführt.

Niederlassungsbewilligung und Steuern in der Schweiz

Mit der Erteilung der Niederlassungsbewilligung C erfolgt der Wechsel in die «normale» Einkommens- und Vermögensbesteuerung. Der Steuerpflichtige reicht dazu jährlich eine Steuererklärung ein, mit der er sein im vorhergehenden Jahr erzieltes Einkommen deklariert und gewisse Abzüge direkt vornehmen kann. Dazu gehören beispielsweise Einzahlungen in die dritte Säule und freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Der Steuerpflichtige erhält direkt von der Steuerbehörde die entsprechende Steuerrechnung. Der Abzug der Quellensteuer vom Einkommen entfällt.

Vorsorgesystem Schweiz: Drei-Säulen-Prinzip

Das schweizerische Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen, deren Grundzüge nachfolgend erläutert werden:

Staatliche Vorsorge (1. Säule)

Die staatliche Vorsorge ist für jede erwerbstätige Person obligatorisch und deckt einerseits die Risiken bei Invalidität und Tod (Krankheit und Unfall), aber auch das Langlebigkeitsrisiko ab. Die Leistungen werden nach dem durchschnittlich erzielten Einkommen und der Anzahl Beitragsjahre berechnet. Allerdings sind die frankenmässigen Leistungen beschränkt auf die nachfolgenden maximalen Werte (Stand Jahr 2024):

InvaliditätCHF 29’400 p.a.
WitwenrenteCHF 23’520 p.a.
KinderrenteCHF 11’760 p.a.
Altersrente EinzelpersonCHF 29’400 p.a.
Altersrente EhepaareCHF 44’100 p.a.

Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren: Die Erwerbstätigen bezahlen mit ihren vom Einkommen abgezogenen Beiträgen die Leistungen der jetzigen Invaliden-, Hinterlassenen- oder Altersrentner.

Berufliche Vorsorge (2. Säule)

Die berufliche Vorsorge teilt sich grob in zwei Bereiche auf: Die Unfallversicherung gemäss UVG versichert sämtliche in der Schweiz erwerbstätigen Personen gegen die Risiken Erwerbsunfähigkeit und Invalidität sowie Tod bei Betriebsunfall. Für den Nichtbetriebsunfall gelten weitere Voraussetzungen. Der maximal versicherte Lohn beläuft sich dabei auf CHF 148’200 p.a. (maximaler UVG-Lohn Stand 2024). Zusammen mit den Leistungen der ersten Säule dürfen maximal 90 Prozent des UVG-Lohns erzielt werden.

Die Pensionskasse hingegen versichert neben den Risiken Invalidität und Tod durch Krankheit auch Altersleistungen. Die Leistungen werden im Vorsorgeplan definiert und unterscheiden sich je nach Arbeitgeber und Vorsorgeplan. Das Altersguthaben kann anlässlich der Pensionierung und je nach Reglement in Renten- oder Kapitalform bezogen werden.

Die Finanzierung erfolgt gemeinsam mit dem Arbeitgeber im Kapitaldeckungsverfahren: Jeder Versicherte spart sich sein Altersguthaben selbst an. Die Altersleistungen fallen deshalb je nach Höhe der Beiträge und des versicherten Lohns unterschiedlich aus.

Private Vorsorge (3. Säule)

Die dritte Säule (3a) kann mit einer Banklösung (Konto Sparen 3a) oder einer Versicherungspolice (gebundene 3a-Vorsorgepolice) umgesetzt werden und ist freiwillig. Wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, beläuft sich der Maximalbeitrag auf CHF 7’056 p.a. (Stand 2024). Besteht kein Pensionskassenanschluss, weil Sie beispielsweise selbstständig Erwerbender (Einzelfirma) sind, können Sie 20 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens, maximal CHF 35’280 p.a. (Stand 2024), einzahlen. Die Beiträge können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden und mindern so die Steuerbelastung. Bei der Auszahlung der dritten Säule wird diese mit einer einmaligen Kapitalleistungssteuer erfasst. Diese wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz berechnet.
Erwähnenswert ist zudem, dass das Vermögen und die Erträge innerhalb der dritten Säule steuerlich nicht erfasst werden.

 

«Das Drei-Säulen-System der Schweiz ist komplex, lässt aber einen gewissen Spielraum für Steueroptimierung, kann Sie sehr gut in der Zukunft absichern und den gewohnten Lebensstandard mit etwas Polster garantieren.»

Libera Giodice, Beraterin Berufliche Vorsorge der Zuger Kantonalbank

 

 

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Libera Giodice

Libera Giodice

Libera Giodice, Beraterin Berufliche Vorsorge, ist seit 2010 bei der Zuger Kantonalbank. Sie ist Ansprechperson für die Personalverantwortlichen der Firmenkunden zum Thema Personalvorsorge. Ihre Arbeit ist eine Mischung aus Verwaltung, Beratung und Konzeption – sie ist flexibel und belastbar. Am liebsten schreibt sie über die Rolle des weiblichen Geschlechts als Mutter und als Karrierefrau. Privat mag sie es natürlich: Sie geniesst die Spaziergänge auf den kilometerlangen Fusswegen im schönen Kanton Zug.


Kategorien: Leben

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