Mo, 10. Sep 2018
Neuer Arbeitgeber: Bin ich gut abgesichert?
Haben Sie schon einmal Ihren Vorsorgeausweis genau angesehen oder die Pensionskassenleistungen Ihres Arbeitgebers überprüft? Nein? Sollten Sie unbedingt machen.

Roland, 49 Jahre alt, arbeitet seit 15 Jahren als Informatiker bei einer IT-Firma. Er hat sich regelmässig weitergebildet und bekommt dadurch ein ordentliches Gehalt. Die Pensionskasse seines Arbeitgebers ist recht gut, glaubt er zumindest. Denn die Ausweise hat er in den letzten Jahren nicht so genau überprüft. Nur die Endsumme hat ihn interessiert. Und diese ist stetig angestiegen.
Nach 15 Jahren will er es noch einmal wissen: Er nimmt eine neue Herausforderung an. Beim Vorstellungsgespräch war das Thema Pensionskasse allerdings nur eine Randbemerkung. Wichtiger waren seine zukünftige Funktion, Aufstiegsmöglichkeiten und natürlich der Lohn.
Zuhause vergleicht Roland seinen neuen Pensionskassenausweis mit dem alten Vorsorgeausweis. Mit Schrecken stellt er fest, dass ein viel kleineres Alterskapital ausgewiesen wird, die IV-Rente auch nicht mehr so hoch ist und das zusätzliche Todesfallkapital gänzlich fehlt. Aber genau diese Leistungen sind wichtig für ihn! Schliesslich hat er eine Familie und die soll gut abgesichert sein.
Hat Roland beim Vorstellungsgespräch zu wenig nach den Pensionskassenleistungen nachgefragt?
Ja, hat er! Lange Zeit interessierte es kaum jemanden, welche Leistungen in der Pensionskasse versichert sind. Seitdem jedoch der Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge (BVG) über die letzten 15 Jahre kontinuierlich gesenkt wurde und die Rentenumwandlungssätze für überobligatorische Altersguthaben ebenfalls stark abgenommen haben, wird manch einem bewusst, dass bei einem Stellenwechsel auch diesen Anstellungsbedingungen mehr Beachtung geschenkt werden sollte.
Wie soll sich Roland jetzt verhalten? Was kann er unternehmen? Meine 3 Tipps:
1. Arbeitgeber darauf ansprechen
Eventuell bestehen Kaderversicherungen oder Wahlpläne.
2. Pensionskasse überprüfen (lassen)
Nach Verzinsung, Deckungsgrad, Umwandlungssätze, Anlagestrategie, Modell, Reglemente. Danach über einen möglichen Einkauf nachdenken.
3. Finanzplanung erstellen lassen
Roland wird 50 Jahre alt. Das ist das richtige Alter für eine Finanzplanung. Diese eröffnet ihm eine ganzheitliche und zukunftsorientierte Perspektive zu seinen Finanzen. Dementsprechend kann er seine Leistungen anpassen.
Bei all den Zahlen ist es manchmal schwierig den Überblick zu behalten. Aber im Alter ist man froh, wenn man sich die Zeit für eine Beratung genommen hat. Brauchen Sie mehr Tipps oder möchten Ihre aktuelle Situation überprüfen?
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«Ich kenne die Vorsorgeleistungen meines Arbeitgebers.»
Bruno Stocker
Berater Berufliche Vorsorge
Kategorien: Berufliche Vorsorge
Tags: Arbeitgeberversicherung , Pensionskasse , Vorsorge , Vorsorgeausweis