Absicherung im Todesfall: Ein Testament allein reicht oft nicht aus

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Philip Luthiger, Berater Güter- und Erbrecht bei der Zuger Kantonalbank, erklärt, worauf Ehepaare achten sollten – und weshalb ein Testament nicht immer genügt.

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Viele Ehepaare haben gemeinsam ein Vermögen aufgebaut. Sei es durch Erwerbsarbeit, Erbschaften oder kluge Investitionen. Dabei stellt sich oft die Frage, wie der Nachlass sinnvoll geregelt und die Nachfolge geplant werden kann. Wer soll was erhalten? Und wie lässt sich sicherstellen, dass der überlebende Ehepartner weiterhin finanziell gut abgesichert ist, ohne dass beispielsweise Kinder sofort ausbezahlt oder Vermögenswerte liquidiert werden müssen?

Testament oder Erbvertrag: Was ist der Unterschied?

Mit einem Testament kann eine Person ihren letzten Willen selbstständig und einseitig festhalten. Es ist einfach zu erstellen, lässt sich jederzeit ändern und bietet keine Verbindlichkeit für andere Beteiligte. Ein Erbvertrag hingegen ist eine vertragliche Bindung unter den Vertragsparteien und ist verbindlich. Er schafft damit Planungssicherheit für alle Parteien.

Philip Luthiger

«Ein Erbvertrag eignet sich besonders für verheiratete oder im Konkubinat lebende Paare, die ihren Nachlass gemeinsam und verbindlich regeln möchten – vor allem, wenn Vermögenswerte nach dem Ableben beider Partner auf beide Familienstämme zurückfliessen sollen.»

Philip Luthiger, Berater Güter- und Erbrecht

Was geschieht beim Tod eines Ehepartners?

Zunächst muss das eheliche Vermögen unter den Ehepartnern auseinandergesetzt werden. Diese sogenannte güterrechtliche Auseinandersetzung ist stark an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, kann aber mittels Ehevertrag im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Erst nach dieser güterrechtlichen Auseinandersetzung kann das verbleibende Nachlassvermögen des verstorbenen Ehepartners unter den Erbinnen und Erben aufgeteilt werden. Ohne vorgängige Regelungen kann das zu unerwarteten Belastungen und Zwängen führen, etwa zur Notwendigkeit, eine Hypothek aufzunehmen oder eine Liegenschaft zu verkaufen.

Wie kann der überlebende Ehepartner begünstigt werden?

Viele Paare möchten verhindern, dass ihre Kinder im Erbfall sofort Ansprüche geltend machen. Ziel ist es häufig, den überlebenden Ehepartner finanziell abzusichern und den Verbleib in der gemeinsam aufgebauten Lebenssituation zu ermöglichen. Mit einem Ehevertrag lassen sich dafür die güterrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, etwa indem der überlebende Partner stärker an den gemeinsam erwirtschafteten Vermögenswerten, das heisst an der Errungenschaft, beteiligt wird. Ergänzend dazu kann ein Testament oder ein Erbvertrag eingesetzt werden, um auch die erbrechtliche Seite entsprechend zu regeln, etwa durch Zuweisung der maximal verfügbaren Erbquote an den überlebenden Ehepartner.

Individuelle Planung schafft Sicherheit

Eine nachhaltige Nachlassplanung gelingt meist nur mit einer Kombination aus Ehevertrag und Erbvertrag. Dabei ist jede Situation anders. Die passende Lösung hängt von verschiedenen Faktoren ab wie der Vermögensstruktur, familiären Konstellationen oder auch steuerlichen Überlegungen.

Philip Luthiger

«Ein Testament allein reicht oft nicht aus. Erst das Zusammenspiel mehrerer Regelungen schafft die gewünschte Absicherung.»

Philip Luthiger, Berater Güter- und Erbrecht

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Ina Gammerdinger

Ina Gammerdinger

Ina Gammerdinger, Beraterin Kommunikation bei der Zuger Kantonalbank, sorgt dafür, dass wichtige Themen bekannter werden. Im Kampagnen- und Brandmanagement verantwortet sie unter anderem die Themenschwerpunkte «Anlegen» und «Vorsorge». Ihre Kampagnen sollen begeistern und einen Mehrwert für die Bevölkerung im Wirtschaftsraum Zug schaffen. Deswegen bereichert sie mit ihren Tipps regelmässig den #ZugerKBlog.


Kategorien: Leben